Was gehört zu den Verfassungsfunktionen?

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Nein. Das ist nicht völlig falsch, sondern tatsächlich eine der Funktionen, nämlich die Begrenzung staatlicher Macht durch Gewaltenteilung. Allerdings hast du das möglicherweise sehr dürftig betextet. Dazu zählten auch noch die Grundrechte...

Daneben käme noch in Betracht die Staatsgründung und die Festlegung des politischen Systems mit seinen Organen.