Legislative, Exekutive, Judikative Rom?

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Hierüber gibt es kaum schriftliche Aufzeichungen, da sich die römische Manie alles aufzuschreiben, erst später entwickelt hat. Demzufolge lassen sich solche Strukturen eigentlich nur aus dem mos maiorum der späteren Republik herleiten.

Eine geschlossene und kongruente Legislative im heutigen Sinn gab es nicht, da die Gesetzgebung auf drei Versammlungen verteilt war und der Senat lediglich eine regelnde und beratende, aber auch kaum zu umgehende Rolle besaß.

Genaueres findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Comitia_tributa

Die ausführende Gewalt lag in den Händen der jeweilos auf ein Jahr gewählten plebeischen und kurulischen Wahlbeamten (Quaestoren, Ädile, Prätoren, Konsuln), wobei sich eine Machtanhäufung durch die kurze Amtsdauer weitgehend vermeiden ließ.

Auch die Gerichtsbarkeit unterstand den Wahlbeamten je nach Amt und lässt sich mit der heutigen Gerichtsbarkeit nur dem Grundsatz nach vergleichen. Es gab Gerichtshöfe für verschieden Zivil- aber auch Strafsachen, die auch in die Zuständigkeit der Wahlbeamten fielen; als Anwälte traten aber vielfach nicht nur Juristen, sondern vor allem auch die großen Redner der römischen Republik auf und natürlich auch Senatoren für ihr Klienten.

Mehr hierzu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswesen_im_antiken_Rom