Was darf in den schulakten stehen?

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Viel wichtiger ist, was in den zeugnissen steht.

Abgesehen davon, darfst du natürlich deine schulakte einsehen und verlangen falsche einträge zu löschen, dies notfalls auch juristisch durchsetzen.

Allerdings ist immer abzuwägen um was es überhaupt geht.

Ich habe meine schulakte noch nie eingesehen, keine ahnung was dort geschrieben stand :)

Um was geht es denn bei dir?

Ninamarie12 
Fragesteller
 29.01.2016, 09:32

Eine bekante hat Schulakten Einsicht beantragt und würde schockiert was da alles stand man hat einfach Sachen behauptet und Fälschungen ...der rechtanwalt kümmert sich darum .aber ich fragte mich wie wir Schüler /Menschen uns von solche Fälle beschützen können ..die meisten haben keine Ahnung was da abläuft und wundern sich wieso sie nicht zbs im manche Schulen nicht angenommen werden .

Kathyli88  30.01.2016, 01:17
@Ninamarie12

Kann ich verstehen, wäre nichts ungewöhnliches. Ich kenne solch problematik aus der arbeitswelt.

Mein vorletzter arbeitgeber war so erboßt darüber, dass ich kündigte und in einem anderen unternehmen (in dem ich über das doppelte verdiente) annahm.

Zunächst bekam ich 1 jahr lang überhaupt kein arbeitszeugnis, was nicht so schlimm war, denn ich kündigte erst, als ich meinen neuen arbeitsvertrag unterschrieben hatte, fristgerecht, und mein neuer arbeitgeber hat das eine zeugnis nicht nachträglich verlangt.

Als ich es nun durch eine klage ausgestellt bekam, waren vielerlei falschangaben gemacht, z.B. wurde geschrieben, dass ich "meist pünktlich" war. Im arbeitszeugnis code bedeutet dies, dass ich sehr oft zu spät kam. Arbeitszeugnisse dürfen nicht schlecht ausgestellt werden, deshalb kann man im internet die bedeutung von ausdrücken nachweisen. 

Dazu muss ich sagen, dass ich jeden morgen um punkt 4:30 uhr anfing zu arbeiten, während ich erst ab 8 uhr bezahlt wurde. Das war eine verpflichtung dieser arbeitsstelle, die für jeden mitarbeiter galt/gilt, und einer der gründe weshalb ich nach 3 jahren schließlich eine neue arbeitsstelle wählte. Diese behauptung war also einfach gelogen. Denn ich kam niemals zu spät, ich war auch niemals krank oder blieb fern von meiner arbeit, ich kam im gegenteil sogar 3,5 stunden täglich früher. Und trotzdem wurde dies behauptet. 

Da wir kein zeiterfassungssystem hatten, denn ansonsten hätten sie probleme mit dem gewerbeaufsichtsamt bekommen, konnte ich nicht einmal auf die abänderung klagen, denn ich konnte nicht beweisen, dass diese aussage gelogen war. 

Somit berichtigte ich mein arbeitszeugnis selbst, was übrigens den tatbestand einer urkundenfälschung erfüllt und mir völlig bewusst ist. Doch mit einem arbeitszeugnis indem falsche aussagen bezüglich pünktlichkeit stehen, brauche ich mich nicht bewerben in der zukunft. 

Was bleibt einem anderes übrig, wenn man zwar im recht ist, aber sein recht nicht bekommen kann.

Arbeitgeber wissen sehr wohl über ihre möglichkeiten bescheid und über gesetzliche lücken.

Ich bin ein anständiger und höflicher mensch. Ich lasse mir nichts zu schulden kommen und führe meine arbeiten zu 100% bestens aus. Er wollte mich nicht als mitarbeiter verlieren, meldete sich immer wieder das ganze jahr lang, denn er wusste nicht, dass ich bereits in einem neuen arbeitsverhältnis war. Er dachte, ich hätte gekündigt und würde mir erst dann eine neue stelle suchen. Somit stellte er kein zeugnis aus, weil dieses bei bewerbungen fehlen würde, und hoffte darauf, dass mich niemand aufgrund dessen einstellt. In diesem fall wäre es bestimmt auch nicht leicht gewesen, wenn ein arbeitszeugnis fehlt überhaupt zu einem vorstellungsgespräch geladen zu werden. 

1 jahr lang dauerte es bis mein zeugnis ausgestellt wurde, trotz klage.

In dieser zeit wäre ich vielleicht wirklich arbeitslos geblieben, hätte ich nicht vorher etwas neues gehabt. Nach einem jahr rutscht man bereits in hartz-4. zudem macht sich ein jahr arbeitslosigkeit im lebenslauf nicht gut.

Ihr seht also, ähnliche probleme bestehen auch in der arbeitswelt und sich davor zu schützen ist nicht leicht.

Ich wüsste nicht wie sich schüler schützen können. Bei ausführungen, die in der schulakte stehen, ist es mit sicherheit ähnlich kompliziert deren fälschlichkeit nachzuweisen. Denn behaupten kann man vieles. Mitschüler, die die fälschlichkeit eventuell bezeugen könnten, halten sich mit sicherheit aus dieser sache heraus. Ebenfalls wie ehemalige kollegen, die noch auf diese arbeitsstelle angewiesen sind. 

Man könnte nur hoffen, dass sich direktoren einer anderen schule nicht darauf verlassen und sich selbst ein bild der person machen. Genauso wie bei einem neuen arbeitgeber. Das problem daran ist in der regel, dass man aufgrund solcher einträge abgelehnt wird, und gar nicht die möglichkeit hat sich für bestimmte punkte zu rechtfertigen. Diese person kennt einen nicht und geht von der richtigkeit der einträge aus.

Man könnte nämlich lügen. Ich könnte behaupten, dass ich immer pünktlich war und mein letzter AG falsche aussagen getroffen hat. Stellt mich nun der neue AG ein und es stellt sich heraus, dass ich tatsächlich unpünktlich wäre, wäre dies ja sehr unangenehm für diesen. Obwohl hier zumindest in der probezeit eine kündigung ohne angabe von gründen möglich wäre. Trotzdem müsste er wieder einen neuen mitarbeiter suchen. Ich kann also durchaus das verhalten nachvollziehen. 

Bisher war noch niemand enttäuscht der mich einstellte, im gegenteil.

Unfair bleibt unfair. Man kann gesetzlich nicht anordnen, dass arbeitszeugnisse generell sehr gut ausgestellt werden müssen, sonst würden sie an aussagefähigkeit verlieren. Jemand der sehr oft zu spät kam, zu diesem kann man schließlich nicht behaupten dass er immerzu pünktlich war. Dann wäre ein zeugnis absolut sinnlos.

Man kann also im prinzip rein gar nichts machen. 

Kathyli88  30.01.2016, 01:34
@Kathyli88

Sorry für etwaige rechtschreibfehler. Es ist schon spät in der nacht und meine handy-tastatur ist nicht vorteilhaft für längere texte. Aber ihr wisst was ich meine und darum geht es :)

Eine lösung ist meine antwort sicherlich nicht. Ich sage seit diesem vorfall gerne, zwischen recht haben und recht bekommen besteht ein großer unterschied. 

Falls du definitiv nachweisen kannst, dass bestimmte aussagen falsch sind, könntest du sicherlich eine klage einreichen. In deinem fall müsstest du dies mit den erziehungsberechtigten.

Sollten es behauptungen sein, deren fälschlichkeit du nicht nachweisen kannst, ist eine klage so gut wie sinnlos. Zudem solltest du selbst natürlich immer ehrlich sein. Denn ehrlichkeit währt sm längsten. Nicht alle arbeitgeber haben sich davon täuschen lassen und gaben mir eine chance, stellten mich folglich ein. Somit sahen sie selbst, dass diese schlechten aussagen nicht der wahrheit entsprachen und waren sehr zufrieden mit mir, wie auch jeder arbeitgeber davor. Vielleicht findest du einen schule, dessen schulleiter ähnlich überlegt handelt. 

Vielleicht möchtest du einige falsche punkte aufführen, dazu kann man dir vielleicht etwas genauer helfen.

Wünsche dir alles gute auf deinem weiteren weg.

Hallo Ninamarie12,

unter dem Stichwort "Einsicht in die Schülerakte" findest du bei Google 1550 Eintragungen.

Wie man juristisch vorgehen kann:

http://tarneden-inhestern.de/schuelerakte-akteneinsicht-aktenweitergabe-recht-auf-loeschung.html#anc3

Auf jeden Fall hat die Sache aber nur Sinn, wenn du persönlich festgestellt hast und das nachweisen kannst, dass Eintragungen über dich nicht zulässig sind, nicht aber, wenn eine Bekannte erzählt, sie hätte .....

Beim Zeugnis darf nichts bewusst schlechter bewertet werden, als es ist. Oder was meinst du?

Ninamarie12 
Fragesteller
 29.01.2016, 09:01

Ich meine Täuschung/Fälschung ...Sachen die nicht stimmen .dürfen sie alles machen mit meine Akten und was kann ich dagegen tun :( das ist kriminel

verreisterNutzer  29.01.2016, 09:21

Di meisten Akten wird außer deiner Schule nie jemand sehen, also ist das doch vollkommen egal

Ninamarie12 
Fragesteller
 29.01.2016, 09:41
@verreisterNutzer

Ja die neue Schule bzw.verlangt ein Akteneinsicht oder im manche Bundesländern geht die Schulakten automatisch mit .also es ist notwendig dass man überprüft .schließlich ist das unser Guten recht es ist unser Eigentum

Man hat das Recht, jederzeit Einblick in seine Schulakte zu nehmen. Sollte da etwas drin stehen, was nicht der Wahrheit entspricht und einen negativen Eindruck hinterlässt, sollte man erstmal mit dem Lehrer/in das Gespräch suchen.

Hilft das nicht, die Schulleitung hinzuziehen und dann erst kann man sich überlegen,ob es wirklich Sinn macht, wegen einer Schulakte die Schule zu verklagen.

Interessant ist, was im Zeugnis steht, was in der Schulakte mal vermerkt wurde, interessiert doch keinen Mensch. lg Lilo

Ninamarie12 
Fragesteller
 29.01.2016, 08:56

Ist denn mein Schulakten nicht wichtig für meine Zukunft zbs .ich möchte gerne ins Gymnasium wechseln