Was bedeutet: ''Zweifach unterzeichnet''?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das versehe ich auch nicht. Eine Unterschrift reicht doch. Kannst Du mal noch mehr erläutern! Um was für ein Dokument handelt es sich denn?

ElaEy 
Fragesteller
 11.10.2011, 23:23

Es handelt sich um eine Bürgschaft.

da steht nur bla bla bla trägt die Bürgschaft für.....

dann datum, ort

und unterschrift

AlicBa  11.10.2011, 23:27
@ElaEy

Ja ok. Ist nicht korrekt was da mit Zweifachunterschrift steht. Klar ist nur, das Du als Bürge eine Unterschrift unter den Bürgschaftsvertrag setzen musst. Und der, für den Du bürgst eine Unterschrift unter einen anderen Vertrag (zB. Mietvertrag) setzen muss. Für diesen "Mietvertrag" also für die Zahlung des Mietzines verbürgst Du Dich. Klar?

ElaEy 
Fragesteller
 11.10.2011, 23:30
@AlicBa

ok danke :)) also ist es unfug mit zweifach unterzeichnen :))

Mit der zweiten Unterschrift wirst Du den Vertrag 'Wasserdicht' für den Anbieter machen. Z.B. wirst Du bestätigen dass Du volljährig bist, alles verstanden hast, usw. das der Vertrag 24 Monate unkündbar ist und das er sich um weitere 12 Monate verlängert - und dann wieder und wieder .... Und irgendwann wird Dich jemand anrufen und Dich überreden daßDeine Kündigung nicht so gemeint war und Du weitere 24 Monate im Vertrag bist .... usw. Ist bei Vodafone so, bei 1und1 usw, usw, und Du zahlst und zahlst . Ich bin auch schon reingefallen und zahle ..... Frag jemanden um Rat dem Du den Vertrag zeigen kannst und der schon etwas Erfahrung mit Verträgen hat. Viel Erfolg

Augenblickmal  11.10.2011, 23:30

Sehe unten daß es eine Bürgschaft ist:

Hände weg
Du haftest voll für die Schulden eines anderen. Auch wenn es der beste Freund ist - tue es nicht.

Na dann kannst du nicht zweifach unterschreiben :-) Zweifach unterschreiben heisst eigentlich, 2 verschiedene Klauseln zu unterschreiben, z.B. einen Vertrag und die Zustimmung, dass du dir Werbung zuschicken laesst.

ElaEy 
Fragesteller
 11.10.2011, 23:33

dankeschön :)

Von beiden Seiten unterzeichnen, dem der die Bürgschaft leistet und dem dem die Bürgschaft zugute kommt.