Was bedeutet ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht im Zusammenhang mit der Frage?

3 Antworten

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Übersetzt heißt das in etwa:

wir zahlen den Betrag weil wir das von der Backe haben möchten, gestehen aber nicht ein, das die andere Seite recht hat.

in der Regel wird so eine Formulierung genutzt um zu verhindern das, falls derselbe Fall noch mal vorkommt, du nicht sagen kannst: letztes Mal haben sie auch gezahlt also habe ich jetzt auch einen Anspruch darauf. Man schließt somit zukünftige Ansprüche bei gleich gelagerten Fällen aus.

Judih78 
Fragesteller
 04.08.2018, 23:00

Ok, vielen Dank für die Antwort.

Und muss man diesem außergerichtlichen Vorschlag zustimmen oder kann man dies auch über das Gericht entscheiden lassen, um eben genau ein Anerkenntnis des Rechts zu bekommen? Also würde ein Gericht dieses Begehren würdigen oder sagen, sie bekommen nun doch ihr Geld. Was wollen sie noch?...

SlightlyAnnoyed  04.08.2018, 23:04
@Judih78

Nein man kann das auch rechtlich durchboxen, allerdings wird hier sowohl das Gericht bzw. der Anwalt eventuell anraten den Vergleich anzunehmen. Wenn man nicht gerade ein Grundsatzurteil durchfechten will sollte man hier vielleicht einen Schlussstrich ziehen und das Geld nehmen. allerdings sollte man mit dem Anwalt noch mal die Frage der Anwaltskosten ansprechen (trägt bei einem Vergleich jeder selber) und eventuell von der gegnerischen Partei noch Übernahme dieser Kosten verlangen bevor man dem Vergleich zustimmt.

ps: falls du keinen Anwalt hast aber trotzdem Kosten durch die Klage entstanden sind dann diese einfordern. Sond die Ausgaben auf deiner Seite überschaubar dann sollte man auch mal fünfe gerade sein lassen

Judih78 
Fragesteller
 04.08.2018, 23:19
@SlightlyAnnoyed

Es wurde beantragt die Kosten des Rechtsstreits der Gegenseite aufzuerlegen.

Das Problem ist, dass dieser Betrag noch nicht das Ende der Fahnenstange ist und man eben mit diesem Anerkenntnis die weiteren verschobenen Gelder in einem möglichen weiteren Verfahren einholen muss.

Die Sache soll auf Seiten des Klägers ohne Anwalt laufen. Die Belege sind hier eher eindeutig. Und die Klagschrift wurde zusammen mit dem Rechtspfleger ausformuliert.

EphraimUlk  05.08.2018, 09:26
@Judih78

Wenn es um eine einmalige Sache geht, dann ist der oben genannte Weg empfehlenswert. Wenn es, wie du jetzt beschrieben hast, darum geht, dass der Rechtsstreit die Basis für weitere Forderungen bildet, dann solltest du dich noch mal mit dem Rechtspfleger zusammen setzen. Deine Klage muss jetzt insoweit umgestellt werden, dass du von einer Leistungsklage (auf Zahlung) zu einer feststellungsklage umschwenkst. Denn dein Geld hast du ja jetzt, aber du willst, dass das Gericht noch feststellt, dass dir das Geld auch dem Grunde nach zusteht.

Judih78 
Fragesteller
 05.08.2018, 21:47
@EphraimUlk

Ok, das mit der Feststellungsklage würde nach meinen Vorstellungen klingen.

"Denn dein Geld hast du ja jetzt..."

Doch was, wenn sich die Gegenseite entschließt doch nicht zu zahlen, wenn sie von der Umstellung der Klage erfährt? Denn eine Rechtspflicht will ja nicht anerkannt werden.

EphraimUlk  05.08.2018, 21:55
@Judih78

Achse, ich habe das so verstanden, dass schon gezahlt worden ist. Nee, dann bleibt es natürlich bei der leistungsklage.

Durch diese Wendung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Beklagte zwar der Meinung ist, dass die Forderung unbegründet oder möglicherweise unbegründet ist. Er möchte über die Frage der Berechtigung der Zahlungsaufforderung/Zahlungsklage aber keinen Rechtsstreit führen und zahlt also 'um des lieben Friedens willen'.

Der Rechtsbindungswille (je nachdem was zur Zahlungsklage führte, ein Kauf nehme ich an), also die Angebotserklärung bleibt davon unberührt.

Typisch anwaltliches blablabla, gar nicht drauf reagieren. Bloß wenn tatsächlich auch gezahlt wird, müsstest du den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklären (§ 91a ZPO). Es ginge dann nur noch um die Kosten des Rechtsstreits.