Was bedeutet Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt?

5 Antworten

Wenn der Insolvenzverwalter feststellt, dass der Schuldner/ die Schuldnerin nicht einmal mehr genug finanziellen Spielraum hat, um das Verfahren zu zahlen, geschweige Gläubiger zu befriedigen und auch keine zukünftige Besserung zu erwarten ist, stellt er das Verfahren ein. 

Hallo,

das bedeutet, dass das vorhandene positive Vermögen nicxht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Sog. Ablenung wegen Masseunzulänglichkeit kam früher, zu Zeiten des alten Konkurs- / Gesamtvcollstreckungsrechts, sehr viel häufiger vor, alsheute, Das war eine Massenerscheinung.

Heute tritt es praktisch nur noch Insolvenzeröffnungsantragsverfahren gegen Kapitalgesellschaften auf. Theoretisch sicher auch bei natürlichen Personen, ist da in der Praxis durch die Verfahrenskostenstundung so gut wie abgeschafft und selbst wenn ein Schuldner keine Stundung bekommt, aber die Restschuldbefreiung anstrebt, so ist dies ein wichtiges Motiv für ihn, sich in seiner Verwandtschaft oder sonstwo um die Verfahrenskosten zu bem,ühen, wenn er sie nicht selbst aufbringt.

Bei Kapitalgesellschaften sind Ablehnungen mangels Masse heute aber so sehr selten auch nicht, sie sind aber regelmäßig Anlaß zu sog MiZi (Mitteilungen in Zivilsachen), bei denen in solch´ einem Fall das Insolvenzgericht von Amts wegen eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft macht, weil Ablehnungen wegen Masseunzulänglichkeit immer mit einem
G´schmäckle einher gehen, nach denen der Verdacht der Begehung von Insolvenz- und anderen Wirtschaftsverbrechen besteht.

Völlig abgesehen davon, ist aber allgemein bekannt, dass wenigstens 90% aller Insolvenzen sog. gesteuerte Insolvenzen sind. Sagen wir es mal deutsch, es hat da halt jemand "an der Uhr gedreht" und sich versehentlich dabei die taschen gefüllt.

Es gibt nichts, womit Du soviel FGeld machst, wie mit Insolvenz, wenn Du es richtig machst und Dich auch nicht erwischen läßt.

Viele Grüße Vollstreckerin

Es ist kein Geld mehr da, um die Gläubiger auszuzahlen.

Yes17323 
Fragesteller
 26.06.2016, 21:40

Danke

Ronox  26.06.2016, 21:50

Falsch, es ist nicht genug Geld da, um die Kosten des Verfahrens zu decken, § 207 InsO.

Es wurde vor der Insolvenz ein Darlehensvertrsg mit einem hilfsbereiten Couseng schriftlich geschlossen. Kann der Insolvenzverwalter diesen verpfändeten Gegenstand einfordern?