was bedeutet genau "Wohnvorteil" bei Kindesunterhalt?

4 Antworten

nein, mit dem Unterhalt hat das nur insofern was zu tun, als daß der Unterhaltspflichtige bei einem Titel (hier Klage vor dem Familiengericht) anfechten bzw. in Feld führen kann, daß der Wohnvorteil, wenn die Frau und Kinder (als Lebensmittelpunkt) in einem Haus oder Wohnung leben, welches zu einer Hälfte auch dem Partner gehört (Ehe), mit berücksichtigt wird, wenn der Unterhaltspflichtige diese Immobilie nicht (mehr) mitbenutzt. 

Das schmälert dann den Anspruch, aber nicht die Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern. Erst wenn er nicht mehr zahlen kann oder vollständig zahlen kann, muß die Frau diesen Wohnvorteil, den sie ja hat, zu Gunsten ihres (ehemaligen) Partners mit berücksichtigen, auch, wenn sie selbst knapp bei Kasse ist. Sonst muß die Immobilie verkauft werden, und das dürfte die schlechtere Alternative sein!! (im Sinne der Kinder, die bei all dem Elend nicht auch noch das Dach über ihren Köpfen verlieren sollten..)

Insofern schmälert der Wohnvorteil natürlich deinen Anspruch, bzw. besser die Ansprüche der Kinder, aber merke: Man kann nicht Alles haben (wollen), wenn man den EX , auch wenns der Papa ist, in den Wind schießt...

Der Kindesunterhalt gilt in gleicher weise weiter. Man kann sich nicht selbst verschulden, zu Lasten des Kindes.

Allerdings ist das Kind auch später erbberechtigt

Wohnvorteil ist derjenige Betrag, um den man als Eigentümer einer Immobilie billiger wohnt, als wenn man dieselbe Immobilie mieten würde. Beispiel: Der Mietwert einer Immobilie liegt bei 900,- Euro, die monatlichen Lasten (z.B. Kredit) aber nur bei 600,- Euro. Dann beträgt der anrechenbare Wohnwert per Saldo 300,- Euro. Falls ein solcher Wohnvorteil vorhanden ist, wird er wie normales Einkommen gerechnet, also so, als hätte der Unterhaltspflichtige monatlich z.B. 300,- Euro mehr Einkommen. Dementsprechend muss er dann u.U. nach der nächst höheren Einkommensstufe Kindesunterhalt zahlen.