Was bedeutet dieser Text im Grundbuch....

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das heißt, dass das Haus offenbar in einem "VBergwerksgebiet" steht (Ober oder Untertageabbau) und es offenbar schon zu "Bergschäden" Rissen und anderen Schäden an Häusern gekommen ist ....

falls schon Ansprüche vorgelegen haben sollten (die schäden aber noch nicht entdeckt wurden) werden die daraus resulierenden Ansprüche an den Hauskäufer übertragen, das heißt ihr könntet auch die "Bergschadensansprüche" des Voreigentümers geltend machen, da er diese abgetreten hat ...

.... der Satz könnte / sollte so heißen ...

"Etwaige Bergschadenersatzansprüche werden von dem Verkäufer auf den dies anneh- menden Käufer unentgeltlich mitübertragen, wobei die Parteien erklären, dass ihnen Berg- schäden nicht bekannt sind."

bei Dir heißt es .... Der Wert liegt bei unter ...........Euro und ist im Kaufpreis enthalten

also gibt es offenbar schon Bergschäden und daruas resultierende aktuelle Ansprüche ...

... ganz ehrlich von dem Kauf einer solchen Immobilie würde ich Abstand nehmen ....

Hört sich nach einem Bergschadensverzicht für ein ggfs. bergbaubetroffenes Grundstück an, indem je nach weiterer Textgestaltung, die man dazu vollständig kennen müßte, jegliche Haftung der Bergbaugesellschft bei auftretenden Bergsenkungen ausgeschlossen ist, wenn sich der Bauherr z.B. nicht verpflichtet, für ein auf dem Grundstück zu errichtendes Gebäude besondere Gründungsmaßnahme im Bereich der Bodenplaytte und des aufstrebenden Kellergewerkes einzuhalten (z.b. Ringanker und Qureisen) die dem Untergeschoß eine feste in sich unverrückbare Struktur geben und damit den übrigen Aufbau vor Setzrissen schützen. Da gibt es aber noch viele andere mögliche Besonderheiten.

ineNRW 
Fragesteller
 20.01.2015, 17:39

Der Text geht so weiter...Die Käufer nehmen diese Übertragung an. Der Wert liegt bei unter ...........Euro und ist im Kaufpreis enthalten

schelm1  20.01.2015, 18:39
@ineNRW

Lassen Sie sich vom Notar unter Hinzuziehung des genauen Wortlautes der ursprünglichen Eintragungsbewilligung zu diesem Text eingehend belehren! Ansonsten könnte Ihnen irgendwann mal Ungemach widerfahren!?! Sie haben für ein solches Ungemach eine Preisnachlass vorgesehen, von dem sie heute nicht wissen, ob der jemals für den Ausgleich später auftretender Schäden ausreichend ist! Man hat schließlich auch in jüngster Zeit nicht nur Garagen und Autos urplötzlich in die Grube fahren sehen!?! Das sollte Ihnen klar sein!

Je nach Bergbaugebiet sind die Risiken überschaubar. Wo wollen Sie erwerben? renaturierter Tagebau oder Untertagebergbaugebiet? Bei letzterem sollten Sie größte Vorsicht walten lassen!