Was bedeutet das - und muss ich jetzt bis dahin unnötig zahlen?

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Verträge haben Laufzeiten.

Laufzeiten werden von der ordentlichen Kündigung nicht berührt. Die Kündigung ist wirksam zum 28.02.2021, bis dahin sind weiter Beiträge zu entrichten.

Wenn das Studio wegen Corona nicht benutzbar ist, kann es sein, dass du in dem Zeitraum nicht zahlen musst, bzw. Entgelt zurückfordern kannst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Auf der Steht aber:,, [...] wir haben sie ( also die Kündigung ) vertragsmäßig zum 28.02.2021 vorgemerkt.''
Bedeutet das, dass ich jetzt bis zum 29.02.2021 trotzdem weiter zahlen muss und was bedeutet dieses vorgemerkt im Zusammenhang mit einer Kündigung?

Ja, genau. Der Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit, die Du mit Vertragsabschluss akzeptiert hast. Wenn Du ihn vorher kündigst, dann "merken die das vor", er läuft aber trotzdem bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Zeit weiter, die Kündigung wird erst danach gültig.

Wenn er noch bis zum Ende Februar 2021 läuft, dann musst Du bis dahin natürlich auch noch weiter bezahlen.

Richtig! Das ist wohl der nächst mögliche Termin zu dem du deinen Vertrag kündigen kannst

  • "vorgemerkt" ist nur eine andere Formulierung dafür, dass deine Kündigung im System hinterlegt wurde.
  • Ja, wenn sich im Fitti Jahresverträge automatisch um 1 Jahr bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängern und du die Kündigungsfrist verpeilt hast, musst du selbstverständlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit deine Beiträge zahlen, egal ob du hingehst oder nicht.

Wie in jedem Vertrag gibt es auch hier Kündigugsfristen. Die könnte so aussehen, dass man immer nur zum Abauf von 12 Monaten kündigen kann. Wenn also geschrieben wird "...vertragsmäßig zum 28.02.2021...", dann wird wohl an diesem Datum der Vertrag enden. Bis dahin wirst du wohl zahlen müssen und kannst bis dahin auch die Leistungen nutzen.

Ob das richtig ist, kann man im Vertrag nachlesen.