was bedeutet "carein" - ablasshandel

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Der Text ist wahrscheinlich ein reformatorisches Flugblatt, das sich auf den von Johann Tetzel betrieben Ablasshandel bezieht.

Beim Wort „Carein“ liegt eine besondere Art der Pluralbildung vor. Die gemeinte Sache wird** Carene** (Plural: Carenen) genannt, lateinisch carena (Plural: carenae) genannt. Unter diesen Bezeichnungen kann speziellen Nachschlagewerken zu Kirche, Religion und Theologie gesucht werden (auch eine Schreibweise“ Karene“ ist nicht ausgeschlossen), vielleicht steht in einem eine genaue Erklärung (sonst sind auch noch Ablass, Ablasswesen und Ablasshandel denkbare Suchwörter).

Eine Carene bzw. carena war eine zwei andere Buße, eine Quadragene (lateinisch: quadragena) und eine Septene (lateinisch: septena) umfassende Buße und auch Bezeichnung des darauf bezogenen Ablasses (Erlassung der auferlegten Bußstrafe in der Voraussetzung, dieses Erlassen habe eine entsprechende Wirkung hinsichtlich der Strafe im Jenseits, nämlich eine Verkürzung/Erleichterung der Reinigung/Läuterung im Fegefeuer [lateinisch: purgatorium]).

Martin Ohst, Pflichtbeichte : Untersuchungen zum Bußwesen im hohen und späten Mittelalter. Tübingen : Mohr, 1995 (Beiträge zur historischen Theologie ; Band 89), S. 104:
„Die Besonderheit des Ablasses nun besteht darin, daß die im System der Kommutationen leitende Absicht, den Äquivalenzzusammenhang zu wahren, völlig preisgegeben ist. Damit entfällt auch die kasuistische Orientierung am Einzelfall mit seinen besonderen jeweiligen Bestimmungen und Problemen. Der Ablaß ist vielmehr das – unter bestimmten Bedingungen (Buße/Reue) – an alle ergehende Angebot der Vergebung der ganzen jeweils verwirkten Bußstrafen, eines festen Teils (Hälfte, Drittel, u. s. w.) derselben oder bestimmter Strafquanten, die meist in „Tagen“, „Jahren“, „carenen“ (erg.: der Buße) aufgrund einer – der sozialen Staffelung fähige – Pauschalleistung.“

erg.= ergänze

Johann Christoph Friedrich Heise, Erklärung des in J. von Montevilla alten Reisebeschreibung vorkommenden Wortes Karren. In: Nützliche Samlungen vom Jahre 1757. Dritter Theil. Hannover : Schlüter, 1758, Spalte 226 - 234 (Funfzehtes Stück. Montag, den 21.ten Februarius 1757)

Spalte 228: „Quadragena war eine Büßezeit von 40 Tagen, in welchen der Büsser von der Kirche und der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen, mit entblößtem Haupte und zerstreueten Haren gehen, und sich mit Wasser und Brodt speisen muste.“

Spalte 230: „Septena entstand erst in den nachfolgenden Zeiten, aus dieser Quadragena, als man diese 40. Bußtage in 7. Jahre verwandelte.“

Spalte 230 – 231: „Der Küchenzettel, den der Pabst dem Büßer auf diese 7. Jahre verschrieb, war dieser: Sontag, zweymal Milchspeise; Montag, eine Fastenschüssel; Dienstag, zweynmal Milchspeise und Eyer; Mittewochen, Brod und ein Trunk; Donnerstag, wie des Dienstags; Freytag, Brodt und Wasser; Sonnabend, Wallfarten zu den Heiligen, und Milchspeise einmal.“

Spalte 231: „Carena wurde endlich die dritte Art Busse genennet, als man die beyden vorhergehenden, nemlich die 40.tägige mit der 7.jährigen verband.“

Spalte 233: „Und in Ansehung der Erlassung der Busse heisset Carena oder Karren nicht nur die Busse der 40. Tage und 7. Jahre, sondern auch der päbstliche Ablaß von dieser Busse, welcher dem Sünder so viel Vergebung brachte, als er durch diese Busse, wenn er sie selbst thäte, verdienen würde, […].“

Albrecht  28.02.2012, 05:37

Wolfgang Eder, Unerschöfflicher Gnaden-Brunn Aller Indulgentz- und Ablassen, Der zu ewigen Zeiten bestättigt- und häuffig bereichten Erz-Bruderschafft Mariä vom Trost, Oder der Schwartz-Lidernen Gürtel der Heil. Mutter Monicä Anfangs Allen eyfrigen Einverleibten Deroselben zu Trost, und Diensten, mit vielen beygefügten Exempeln, und Leben der jenigen Heiligen, so ersagte schwartz-liderne Gürtel um ihre Lenden getragen haben. Wien : Heyinger, 1751, S. 160 – 161:
„§. 11.
Von denen anderen nicht vollkommenen Ablassen, als 7. 100. oder 1000. Jahr Ablaß, Quadragenen, Carenen rc.
Die nicht vollkommene Ablass seyend, durch welche nicht die völlige Straff, sondern etwann der dritte Theil davon, mehr oder weniger nachgelassen wird, dergleichen seyend eine Septen, so sieben Jahr, ein Quadragen, so 40. Täg, oder Caren, so beyde, nemlich 7. Jahr und 40. Täg einschliesset. Weilen aber manche Seel bis an den uns der Zeit nach unbekandten jüngsten Täg zu leyden hätte, und Gott nicht möglich, die wegen Viel- und Schwäre der Sünden verdiente Peyn in einer Stund und Augenblick zu schärpfen, als wann sie sie viel hundert oder tausend Jahr hätte leyden müssen, also pflegen auch wohl die Ablaß nach denen Hundert oder tausend Jahren verlyhen zu werden.

Allwo zu mercken, daß in denen alten Geistlichen Rechten, oder so genannten Buß-Regeln, für unterschiedliche Sünden, auch verschiedene Bussen auferlegt worden; zum Exempel, der jenige, so einen falschen Schwur begangen, müste 40. Täg mit Wasser und Brod fasten, und die darauf folgende sieben gantze Jahr Buße tun, und also von anderen zu reden. (1)

Wann demnach 7. Jahr, oder 40. Täg Ablaß verlyhen werden, hat es keineswegs diesen Verstand, daß hierdurch so viel Täg oder Jahre, als man sonst im Fegfeuer abzubüßen hätte, sollen nachgelassen werden, sondern alleinig daß durch dergleichen Quadragen, Septen, oder Caren die jenige Peyn aufgehebt sey, so an statt der in alten Rechten auferlegten 40.tägigen Fasten, oder sieben-jährigen Buß im Fegfeur müste abgebüßt werden; wie scharpf oder langwürig solche Peyn im Fegfeur seye, ist Gott allein bekandt.“

rc. = etc. (lateinisch et cetera = und das Übrige)

Boris Paraschkewow, Wörter und Namen gleicher Herkunft und Struktur : Lexikon etymologischer Dubletten im Deutschen. Berlin ; New York : de Gruyter, 2004, S. 284:
Quadragesima/Quadragese ›vierzigtägige christliche Fastenzeit vor Ostern‹: Substantivierte feminine Form von lat. quadragesimus ›der vierzigste‹ (zu quattuor ›4‹; s. vier), verselbständigt aus der Fügung mlat. quadragesima (dies) ›der vierzigste Tag‹ (vgl. Dies unter Zeus). Dieselbe Bedeutung weist über vlat. quaresima und afrz. quaresme ererbtes frz. carême auf, daß im Fremdwort Carême ›die vierzigtätige Fastenzeit; Sammlung von Fastenpredigten‹ vorliegt. Dagegen scheint Carena ›Fasten- und Bußezeit von vierzig Tagen; Kirchenbuße von geringerer Dauer; Entzug des Mittagsessens als Strafe in den mittelalterlichen Lateinschulen‹, das im Duden-Fremdwörterbuch aus gleichbedeut. mlat. carena hergeleitet und mit Carême verglichen wird, eher mit lat. carere ›nicht haben; entbehren; sich enthalten‹ (vgl. dazu carentia ›Freisein, Verzicht‹, woraus dt. Karenz ›Enthaltsamkeit, Verzicht‹) zusammenzuhängen.“

Auflösung der Abkürzungen:
afrz. = altfranzösisch

frz. = französisch

dt. = deutsch

gleichbedeut. = gleichbedeutend

lat. = lateinisch

mlat. = mittellateinisch

s. = siehe

vgl. = vergleiche

vlat. = vulgärlateinisch

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IloveNPH 
Fragesteller
 28.02.2012, 14:18

danke, für die tolle antwort - die eins ist mir sicher ;D

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Im Zusammenhang mit dem Ablaßhandel ist mir nur Johann Tetzel bekannt - er scheint allerdings einen Vater namens Carl gehabt zu haben.

"Carein" kenne ich nicht. Bist du sicher, daß Du den gesuchten Begriff richtig geschrieben hast? Wenn niemand Dir den Begriff erklären kann, solltest Du noch einmal den entsprechenden Satz im Zusammenhang hier einstellen - also mit dem Satz davor und dem Satz, der danach kommt.
Gruß, earnest