Warum wird Kindermord genauso bestraft wie Mord am Pflegefall?

12 Antworten

Der Mord sieht zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor. Auch kann ein Mord nicht verjähren. Der Totschlag wird dagegen mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren bestraft.

Mord: lebenslänglich

Raub mit Todesfolge: mindestens 10 Jahre....

Körperverletzung mit Todesfolge: mindestens 3 .....

Totschlag: mindestens 5 Jahre maximal 15 Jahre

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/toetungsdelikte-und-kapitalstrafsachen-wie-mord-totschlag/#:~:text=Der%20Mord%20sieht%20zwingend%20eine,f%C3%BCnf%20und%20f%C3%BCnfzehn%20Jahren%20bestraft.

Wenn die Kammer das Mordmotiv urteilt ist die Straffolge bindend.

Ich verstehe schon den Gedanken zu deiner Frage bezüglich der statistisch zu erwartenden Restlebenszeit eines Kindes-VS Hochbetagtem/Pflegefall aber das würde im Rückschluss dazu führen, das Menschenleben eine unterschiedliche Wertigkeit haben.

 Art. 2 Abs. 2 GG lautet: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Es gibt als einzige Ausnahme die medizinische Priorisierung für den Erhalt von Spenderorganen wo Personen mit höherem Lebensalter zT sogar nicht mehr berücksichtigt werden.

Hier folgt man der statistischen Lebenserwartung die der Spender-Empfänger zu erwarten hat.

Ich wiess nicht ob deine Behauptung stimmt, dass beide Faelle gleich bestraft werden, aber was sie gemeinsam haben ist, dass Kinder und Pflegefaelle schutzbeduerftiger sind als andere Teile der Bevoelkerung, und Mord an ihnen noch verwerflicher ist.

Gibt aber auch Kinder, die (temporär) gepflegt werden müssen.

Warum sillen die es schlechter haben?


thhpmy 
Fragesteller
 18.07.2021, 05:58

Ich meine mit Pflegefall einen alten kranken und mit Kind ein gesunden jungen Menschen

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pustblume2007  18.07.2021, 06:05
@thhpmy

aha. dann müsste man sich einfach eine formel für die wertigkeit eines menschen überlegen. je nutzloser, desto wertloser.

dann könnte man aber auch gleich die alten ab. z.b. 50 jahre ins jenseits befördern, oder?

und behinderte. arbeitslose. leute mit zu viel zeit, um auf gf zu chatten..usw.

wäre spannend zu sehen, wohin das führt. ähhh...hatten wir sowas nicht schon mal gehabt??

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Weil wir ein Rechtsstaat sind und kein tatorientiertes Racherecht haben, sondern ein Schuldrecht, das die konkreten Umstände und das Ausmaß an Schuld individuell zu bewerten hat.

Weil lebenslang bereits die höchste Strafandrohung ist. Mal abgesehen davon, darf der Staat Leben nicht qualitativ bewerten.


thhpmy 
Fragesteller
 18.07.2021, 06:01

Da lebenslang Höchststrafe ist kann man also nur mit höherem Alter die Strafe mindern

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