Was haltet ihr von Nac*tdarstellern auf der Straße?

Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen

Sehr Nice ist das!!! 29%
Sollte verboten werden 25%
Mir egal 17%
Finde ich mutig 17%
Einfach nur Gei*l 8%
Abstoßend 4%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Sollte verboten werden

In Deutschland ist das verboten. Man darf sich lediglich bis auf die Unterwäsche auszuehen an öffentlichem Plätzen. Zuwiderhandlung ist Erregung öffentlichen Ärgernisses. Soweit ich weiß ist das sogar eine Straftat und steht unter Strafe. Falls dem wirklich so ist, müsste der Künstler, der jemanden sazu auffordert, sich in der Öffentlichkeit zu entblößen, sogar wegen Anstiftung zu einer Straftat belangt werden können. Wer so etwas tun möchte, kann dies in privatem Rahmen tun, aber in aller Öffentlichkeit hat so etwas nichts verloren. Glücklicherweise besitzen die meisten Menschen ein ausreichendes Schamgefühl, um so etwas nicht zu tun.

maribi  21.03.2023, 10:55

Das ist Unsinn. Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt sexuelle Handlungen vorraus:

Strafgesetzbuch (StGB)§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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andel900  24.03.2023, 09:19

Sorry, aber diesen Text von Thor87 als hilfreichste Antwort zu bewerten, kann ich nicht nachvollziehen. Er entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage und ist einfach nur falsch, bitte mal die Gesetzestexte zu den Paragraphen 183 und 183a StGB mit den entsprechenden juristischen Kommentaren lesen. Man kann für etwas kein Verständnis haben und dies auch kundtun, sollte dabei aber vermeiden, Falschinformation zu veröffentlichen.

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Thor87  24.03.2023, 09:57
@andel900

Meinetwegen ist es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren. Dennoch habe ich eben gelesen, dass es lt. Paragraph 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten untersagt ist, sich nackt auszuziehen, wo andere sich davon gestört fühlen könnten. Die Straße ist so ein Ort. ch bin mir auch ziemich sicher, dass ich zwar nackt Autofahren, jedoch nicht nackt aussteigen darf. Meinetwegen habe ich das Gesetz verwechselt, der Tatbestand besteht aber weiterhin. Nur handelt es sich wohl um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Erlaubt ist das nur, wenn der Kontext zur Situation auch stimmig ist, z.B. an einem ausgewiesenen FKK-Bereich.

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andel900  24.03.2023, 10:12
@Thor87

Auch der Paragraph 118 OwiG sanktioniert nur eine "grob ungehörige Handlung", die hier, wenn man auch noch den künstlerischen Aspekt einfließen lässt, nicht gegeben sein dürfte. Und über Kunst lässt sich sicher streiten.

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Sehr Nice ist das!!!

Finde ich vollkommen in Ordnung und habe kein Problem damit. Habe selbst schon zweimal Modell gestanden, einmal beim Bodypainting und einmal vor mehreren Zeichnern und Zeichnerinnen mit einem Hafen im Hintergrund.

Sehr Nice ist das!!!

Ich finde Nacktheit etwas sehr schönes und sehe darin nichts verwerfliches.

Woher ich das weiß:Hobby – Weil ich es mag.
Mir egal

Wenn mir das Model gefällt, hab ich was nettes zu sehen. Und wenn nicht, zwingt mich ja keiner zuzugucken. Kann ja nicht so schwer sein, einfach weiterzugehen und den Künstler künsteln zu lassen. Ist wieder so typisch deutsch, jeden kleinen Pups der einem nicht gefällt, verbieten zu wollen 🙄

Sethoffnung1 
Fragesteller
 21.03.2023, 11:38

Na, ich lasse ja jedem die Freiheit

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Finde ich mutig

So auf der Straße ohne Kontrolle finde ich sehr mutig, finde es aber auch nice,