Warum wird ein Lokführer gekündigt, wenn er über ein rotes Signal fährt?
Da, in der Eisenbahn haben die irgendwie strengere Gesetze. Bei Autofahren wird ja der Führerschein weggenommen.
7 Antworten
Eine Kündigung erfolgt in der Regel nur bei schwerwiedenden Verstößen, bei denen Vorsatz im Spiel war.
Eigentlich ist das Überfahren eines haltzeigenden Signals nur möglich, wenn man nicht regelkonform gehandelt hat. Wenn ich z.B. mit 140 km/h am Vorsignal mit VR 0 vorbei fahre, habe ich 4 Sekunden Zeit, um es mit "Wachsam" zu bestätigen. Dann muss man innerhalb von 23 Sekunden auf unter 85 km/h abbremsen. Wenn bis jetzt alles gut gelaufen ist, darf man am 500 Hz-Magneten nicht schneller als 65 km/h sein, und muss danach innerhalb 153 m auf unter 45 km/h kommen. Dann folgt der 2000 Hz-Magnet am Hauptsignal, der, wenn man es bis hier ohne PZB-Zwangsbremsung geschafft hat, diese auslöst. Allerdings ist man dann aber auch schon so langsam, dass man bereits kurz nach dem Hauptsignal steht. Trotzdem hat man danach eine Menge Ärger.
Alternativ könnte man auch schon mit dem Bremsen anfangen, wenn man das VR 0 sieht, und nicht erst, wenn man schon vorbeigefahren ist. Das wäre dann die Reserve, die einem vor dem Überfahren des Hauptsignals bewahrt (sozusagen "den Arsch rettet").
Es hat aber schon Fälle gegeben, bei denen ein Tf gegen HP 0 angefahren ist, eine Zwangsbremsung bekommen hat, sich dann befreit hat, erneut angefahren ist, dann eine Weiche aufgefahren hat, die Fahrt trotzdem fortgesetzt hat, und schließlich mit einem PKW auf dem folgenden Bahnübergang kollidiert ist. Dieser Tf hatte dann eine ganze Menge von Problemen, wobei die Kündigung seitens des Arbeitgebers wohl das geringste Übel gewesen sein wird.
Bei einem Signalfall, das heisst in der Schweiz zum Beispiel auch, das Überfahren eines geschlossenen Zwergsignales, Rangier Haltesignal etc.
Kannst da einiges nachlesen:
Die Gründe, warum ein Signal missachtet wird, können vielseitig sein. Hier jede Möglichkeit aufzulisten würde den Umfang der Seite sprengen und wäre vermutlich nicht abschliessend behandelt worden. Beschränken wir uns daher auf die Tatsache, dass es passieren kann, dass ein Signal missachtet wird. Ob das nun ein Fehler des Lokführers oder der Technik ist, lassen wir so stehen. Das Ergebnis ist das gleiche, es wurde ein Signal missachtet.
Man spricht in einem solchen Fall von einem Signalfall. Das heisst, es ist der Fall eingetreten, dass der Zug unzulässig am Signal vorbei gefahren ist. Solche Vorfälle passieren leider immer wieder und oft sind es klare Fehler des Lokomotivpersonals aber auch die Technik könnte schuld sein. Unterschieden werden die unterschiedlichen Punkte nicht. Wenn der Zug wegen einem technischen Defekt nicht halten konnte, ist das gleich, wie wenn der Lokführer das Signal übersah.
In jedem Fall kommt es zu einer Untersuchung. Diese stellt dann fest, warum der Zug vor dem Signal nicht mehr halten konnte. Das Ergebnis entscheidet dann über die Strafmassnahmen, die ausgesprochen werden. Es ist ähnlich, wie auf der Strasse. Bei der Eisenbahn kann es aber passieren, dass dem Fahrer keine Schuld zugestanden werden kann. Der Lokführer wird dann freigesprochen und hat nichts zu befürchten.
Liegt die Schuld jedoch beim Lokführer, kommt es zu einer Verurteilung. Dabei werden Signalfälle als schwere Vergehen betrachtet und der Lokführer muss im schlimmsten Fall sogar mit dem dauernden Entzug seiner Fahrberechtigung rechnen. Doch meistens bleibt es bei einer Busse und weiteren disziplinarischen Massnahmen, wie der Androhung der Kündigung. Der Lokführer erhält daher grundsätzlich eine Strafe auf Bewährung.
Bei der Bundesbahn gibt es noch ein Vorsignal. Das bedeutet, er hat zwei Signale übersehen. Im Ernstfall bedeutet das den Tod von hunderten von Menschen. Das Signal steht ja auf“rot“, weil ein anderer Zug kreuzt, oder entgegen kommt.
Das ist mit dem Straßenverkehr überhaupt nicht zu vergleichen.
Warum wird ein Lokführer gekündigt, wenn er über ein rotes Signal fährt?
Das mag in Fällen der groben Fahrlässigkeit und mit verheerenden Folgen vorkommen, in der Regel ist das Überfahren eines haltzeigenden Signals aber kein Kündigungsgrund.
Mich wundert ja, dass das technisch überhaupt ohne weiters möglich ist.
Denn der Zug müsste ja "wissen", wenn auf dem aktuellen Streckenabschnitt keine Fahrerlaubnis besteht und sollte daher versuchen, dass zu verhindern / zu signalisieren.
Solche Systeme gibt es z.b. bei Flugzeugen auch, sodass selbst wenn der Pilot eine Fehler macht, das System (Flugzeug / Tower) aber die Gefahrenlage erkennt.
Da man hier Signal geführt fährt, wird die PZB als Zugsicherheitssystem wohl infrage kommen.
Der Lokführer muss bei ein Vorsignal, das z. B. Halt Erwarten anzeigt, dieses bestätigen, wenn er dieses nicht macht, bekommt dieser eine Zwangsbremsung. Wenn er es besteht und nicht anfängt zu bremsen, bekommt dieser eine Bremsung in den meisten Fehler Bremskurve oder so hieß das glaube ich. Und als letzte Maßnahme, wenn er rüberfährt, über das Halt zeigende Hauptsignal bekommt man ebenso eine Zwangsbremsung. Aber ein Zug ist schwer und solange es keine anderen zugbeinflussungsysteme gibt ist das, was dich ab einem Vorsignal beeinflusst und den Zug Zwangs bremst. Es kann durch Verbremsen und schlechte Wetterbedingungen trotzdem zu einer Vorbeifahrt an ein Halt zeigenden Hauptsignal kommen.
Ich bin kein Experte, aber das ist das, was ich bis jetzt mitbekommen habe und es sollte zumindest verallgemeinern, was diese Thematik angeht.