Warum verschweigt die L 🤮Presse wichtige Informationen zu Corona?

6 Antworten

Tia so muss ggf. die Verfassung angepasst werden.

Nach der Pandemie, ist vor der Pandemie.

Was bei der Aufbereitung kritisch zu betrachten ist, es darf nur der Stand des Wissens zum Zeitpunkt der Entscheidung betrachtet werden.

Ebenso ob die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt, vertretbar war obwohl umstritten.

Deine Quelle ist nicht seriös. Bitte informier dich bei Nachrichtensendern, die nicht im Boulevard Stil geschrieben sind und weniger auf Stimmungsmache und Aufmerksamkeit abzielen, sondern mehr auf faktenbasierte, rationale Nachrichten.

Während der Corona Krise war das Kontaktverbot ein wichtiger und hilfreicher Schritt. Viren interessieren sich nunmal nicht für das Grundgesetz. Ohne das Kontaktverbot wären sehr viel mehr Menschen krank geworden, gestorben oder würden immernoch unter den Folgen der Erkrankung leiden. Darüber, inwiefern diese Einschränkungen verfassungsrechtlich waren oder nicht kannst du dich auf den offiziellen Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts und des deutschen Bundestages informieren. Im Gegensatz zu deiner Quelle sind diese fachlich geschrieben, faktenbasiert und geben Quellen an, die du selbst überprüfen kannst.


defender90  26.06.2025, 19:33

du glaubst auch noch an den klapperstorch ; kannst du in der bekanntmachung des verfassungsgerichtes nachlesen

Eisenschlumpf  26.06.2025, 19:38
@defender90

Dass Lua15 an den Klapperstorch glaubt, ist in der Bekanntmachung des Bundesverfassungsgerichts beschrieben?

Lua15  26.06.2025, 19:39
@defender90

Der Fragesteller hat selbst geschrieben, dass das Verfassungsgericht scheinbar "die Corona Repressalie als verfassungswidrig einstuft". Wenn er es also vom Verfassungsgericht hören möchte, soll er sich beim Verfassungsgericht informieren.

Das liest sich auf der Seite des Gerichts aber anders:

Der abstrakte Normenkontrollantrag wurde von den damals noch 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt. Das Verfassungsgericht hatte bereits am 3. Juni 2020 dem hiermit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung allein im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen stattgegeben (VfGBbg 9/20 EA). Diese Entscheidung hat es nunmehr bestätigt. 

Ich denke, dass man bereits 2020 über die damalige Entscheidung berichtet hat, warum sollte man das fünf Jahre später nochmal tun?

Aber alle Medien berichten darüber, nur weil Du zu... äh... sie nicht findest, heißt es nicht, dass es sie nicht gibt:

genau deswegen , gibts leute wie mich die alles hinterfragen, und nicht vertrauen

wenn nichtmal hier klar kommuniziert werden kann! wieso sollte ich mir dann ein jaukerl geben das absolut ein experiment ist?


Eisenschlumpf  28.06.2025, 07:59

Ja, hier ist nicht klar kommuniziert, dass die Behauptung nicht zutrifft.