Warum verschweigt die L 🤮Presse wichtige Informationen zu Corona?
https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/corona
Verfassungsgericht stuft Corona Repressalie als rechtswidrig ein
Warum wird das von den Medien totgeschwiegen ? Hat da jemand Angst vor der Wahrheit ?
Schlimm, wie Menschenrechte missachtet werden ! Und das von einer grünen Gesundheitsministerin in Brandenburg.
6 Antworten
Tia so muss ggf. die Verfassung angepasst werden.
Nach der Pandemie, ist vor der Pandemie.
Was bei der Aufbereitung kritisch zu betrachten ist, es darf nur der Stand des Wissens zum Zeitpunkt der Entscheidung betrachtet werden.
Ebenso ob die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt, vertretbar war obwohl umstritten.
Deine Quelle ist nicht seriös. Bitte informier dich bei Nachrichtensendern, die nicht im Boulevard Stil geschrieben sind und weniger auf Stimmungsmache und Aufmerksamkeit abzielen, sondern mehr auf faktenbasierte, rationale Nachrichten.
Während der Corona Krise war das Kontaktverbot ein wichtiger und hilfreicher Schritt. Viren interessieren sich nunmal nicht für das Grundgesetz. Ohne das Kontaktverbot wären sehr viel mehr Menschen krank geworden, gestorben oder würden immernoch unter den Folgen der Erkrankung leiden. Darüber, inwiefern diese Einschränkungen verfassungsrechtlich waren oder nicht kannst du dich auf den offiziellen Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts und des deutschen Bundestages informieren. Im Gegensatz zu deiner Quelle sind diese fachlich geschrieben, faktenbasiert und geben Quellen an, die du selbst überprüfen kannst.
Dass Lua15 an den Klapperstorch glaubt, ist in der Bekanntmachung des Bundesverfassungsgerichts beschrieben?
Der Fragesteller hat selbst geschrieben, dass das Verfassungsgericht scheinbar "die Corona Repressalie als verfassungswidrig einstuft". Wenn er es also vom Verfassungsgericht hören möchte, soll er sich beim Verfassungsgericht informieren.
Das liest sich auf der Seite des Gerichts aber anders:
Der abstrakte Normenkontrollantrag wurde von den damals noch 23 Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt. Das Verfassungsgericht hatte bereits am 3. Juni 2020 dem hiermit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung allein im Hinblick auf die versammlungsrechtlichen Regelungen stattgegeben (VfGBbg 9/20 EA). Diese Entscheidung hat es nunmehr bestätigt.
Ich denke, dass man bereits 2020 über die damalige Entscheidung berichtet hat, warum sollte man das fünf Jahre später nochmal tun?
Aber alle Medien berichten darüber, nur weil Du zu... äh... sie nicht findest, heißt es nicht, dass es sie nicht gibt:
genau deswegen , gibts leute wie mich die alles hinterfragen, und nicht vertrauen
wenn nichtmal hier klar kommuniziert werden kann! wieso sollte ich mir dann ein jaukerl geben das absolut ein experiment ist?
Ja, hier ist nicht klar kommuniziert, dass die Behauptung nicht zutrifft.
Es wurde sehr viel dazu geschrieben, aber auch zu Corona überhaupt. Mit Totschweigen hatte das wenig zu tun.
Ich habe zu allen Themenbereichen zu Corona nur ein kleine Auswahl aufnehmen können. Hier https://unterrichten.zum.de/wiki/Vergleich:_Coronaepidemie_und_Klimawandel#Gefahren_f%C3%BCr_Demokratie,_Freiheitsrechte_und_Rechtsstaat
du glaubst auch noch an den klapperstorch ; kannst du in der bekanntmachung des verfassungsgerichtes nachlesen