Warum kann man nicht gleich eine IHK-Prüfung machen?

4 Antworten

Zulassung zur Abschlussprüfung ohne ... - IHK Berlin

https://www.ihk-berlin.de/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/ausbildungspruefungen/termine-in-der-aus-und-weiterbildung/voraussetzungen-zur-pruefungszulassung/externenpruefung-2262828

Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Beachten Sie, dass die IHK für die Prüfungsanmeldung örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnort) des Prüfungsbewerbers liegt.

Externenprüfung - ohne Berufsausbildungsverhältnis zur ...

https://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/aus-und-weiterbildung/erstausbildung-umschulung/externenpruefung-ohne-berufsausbildungsverhaeltnis-zur-abschlusspruefung/

Externenprüfung - ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung. Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Sie müssen nachweisen, dass sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsmöglichkeiten wie Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur ...

Abschlussprüfung für externe Teilnehmer | IHK München

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsprüfung/Prüfungszulassung-ohne-Ausbildung/

Mit einer externen Zulassung können Berufstätige zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie nicht in Ausbildung sind. Hier gibt es Infos zur den Voraussetzungen. Hier gibt es Infos zur den Voraussetzungen.

Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung - IHK ...

https://www.ihk-regensburg.de/hauptnavigation/unterrichtungen-und-pruefungen/ausbildungspruefungen/zulassung-zur-abschlusspruefung3/zulassung-ohne-vorangegangenes-berufsausbildungsverhaeltnis-1395672

Laut § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung auch ohne eine Berufsausbildung möglich, wenn man mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem man die Prüfung ablegen möchte.

Informationen und Antrag zur externen Prüfung - IHK ...

https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildungspruefungen/externe-pruefung-2596842

An einer IHK-Abschlussprüfung kann man unter bestimmten Umständen teilnehmen, obwohl man keine Ausbildung gemacht hat. Diese sogenannte ´Externen-Prüfung´ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2. Die externe Prüfungsteilnahme wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt.

Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen - IHK ...

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-azubis/pruefungen/zulassung-zur-abschlusspruefung-in-besonderen-faellen-670874

Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.

Es gibt eine Externeneprüfung wenn du mehrere Jahre im Beruf tätig warst. Alle Infos dazu bekommst du bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK).

Gibt es und mit einigen Jahren Befufspraxis kannst Du die Prüfung auch extern ohne Lehre machen.

"Vielleicht gibt es welche, die schon so sicher und erfahren sind, dass sie sofort die Prüfung bestehen können." Schön wenn man sowas von sich selbst behaupten kann es geht aber darum das du bsp. deinen Ausbilder auch davon erstmal überzeugen musst.