Warum ist in diesem Fall b und d richtig?

5 Antworten

Das Übergeben einer Sache ist einfach - wie das Wort schon sagt - die Übergabe eines Gegenstandes. Wenn ich dir meinen Kugelschreiber kurz ausleihe, dann habe ich ihn dir übergeben, das heißt, du besitzt ihn in diesem Moment. Da es aber noch mein Kugelschreiber ist, bin ich trotzdem Eigentümer davon.

Bei der Übereignung geht das Eigentum auf die andere Person über. Beispielsweise, wenn ich dir meinen Kugelschreiber schenken würde. Dann habe ich dir mein Eigentum übereignet und der Kugelschreiber ist nun dein Eigentum.

Dafür muss ich dir den Kugelschreiber aber auch übergeben. Ansonsten gehört der Kugelschreiber zwar dir (dein Eigentum), befindet sich aber noch in meinem Besitz, solange ich ihn habe.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. :)

Woher ich das weiß:Hobby – Befasse mich seit Jahren sehr intensiv mit Jura.

Also b und d sind lediglich andere Formulierungen für den selben Vorgang.

Was an a und c falsch sein soll, erschließt sich mir nicht?

Ich wäre eher bei c und d.

Sobald der Käufer bezahlt hat, sind die Sachen sein Eigentum.

Das bedeutet, dass sowohl der Besitz, als auch das Eigentum an den Käufer übergehen.

vielleicht weil besitz und eigentum nicht das gleiche sind.