Prinzipiell sollte man Alkohol nie mit Benzodiazepinen verbinden, da die Wirkung der beiden Substanzen in nicht vorhersehbarer Weise verstärkt wird. Natürlich hängt es stark davon ab, wie sehr du Alkohol und Benzos gewohnt bist, mit öfterer Einnahme hast du natürlich schwächere Wirkungen (auch Kreuztoleranz bei Alkohol und Benzos).

Also zu empfehlen ist die Kombi, wie von dir beschrieben, definitiv nicht, vor allem wenn es zu den ersten Einnahmen zählt.

Bei der Menge (0,3 Promille Alkohol und 1 mg Tavor) ist zwar eher nicht von einer sehr starken Wirkung auszugehen (Bewusstlosigkeit o.Ä.), aber eben auch nicht auszuschließen.

Ich kann / muss dir daher erstmal von der Tavoreinnahme bei Alkohol im Blut abraten, schlussendlich ist es aber deine Entscheidung und dein Risiko, das je nachdem, wie oft du das eine oder andere oder beides zusammen eingenommen hast, unterschiedlich hoch und nicht wirklich abzuschätzen ist.

LG Mark

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Moin, du solltest erst einmal Ruhe bewahren - auch wenn es vielleicht schwer fällt.

wurde ende Dezember mit 12G weed, 5g hash [und feinwage] erwischt von Polizei.

Glücklicherweise ist die Rechtslage mit Einführung des KCanG zum 01.04.2024 inzwischen eine deutlich andere, als in der Zeit davor. Grundsätzlich ist Cannabis mit der Einführung des neuen Gesetzes nicht mehr dem BtMG unterstellt, dementsprechend sind alle Regelungen zum Umgang mit Cannabis in dem genannten Gesetz geregelt.

Dort ist im § 1 KCanG erstmal bestimmt, was unter das Gesetz fällt, darunter Haschisch und Cannabis (§§ 1 Nummer 5 und 8 KCanG).

Weiter ist dann im § 2 KCanG bestimmt, dass der Besitz (gemäß Abs. 1 Nr. 1) sowie das eventuell im Raum stehende Handeltreiben (gemäß Abs. 1 Nr. 4) verboten ist.

Der erlaubte Besitz ist dann im § 3 KCanG geregelt. Dieser räumt volljährigen Personen das Recht ein, bis zu 25 Gramm (Abs. 1) bzw. zuhause auch bis zu 50 Gramm Cannabis (Abs. 2 Nr. 1) zu besitzen. Wichtig: ausdrücklich erlaubt ist - wie erwähnt - der Besitz nur für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dementsprechend kannst du dich nicht auf den erlaubten Besitz nach § 3 KCanG berufen.

Andererseits ist der Besitz von Cannabis nicht strafbar, solange die Menge nicht mehr als 30 Gramm, bzw. zuhause 60 Gramm Cannabis beträgt (§§ 34 Abs. 1 Nr. 1 a und b). Die Mengen von jeweils 25 - 30 Gramm bzw. 50 - 60 Gramm sind lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern (nach § 36 KCanG) belegt.

Da der Besitz von Cannabis unter 25 Gramm weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt, ist es dir als minderjährige Person zwar verboten Cannabis zu besitzen (sieh § 2 KCanG), jedoch kannst du erstmal nicht mit Geld-, Freiheitsstrafe oder Bußgeld dafür bestraft werden.

Sofern dir daher lediglich der Besitz von Cannabis in der von dir genannten Menge zur Last geworfen wird, hast du erstmal strafrechtlich keine Konsequenzen zu befürchten.

Nach §§ 7 Abs. 2 und 3 KCanG wird zwar ggf. die Jugendhilfe darüber informiert und eventuell auf "Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen" hinwirken, jedoch ist das eher als Unterstützung zu sehen, um vor allem von eventuellem problematischen Konsum wegzukommen bzw. dort nicht hinzukommen.

An dem Punkt wäre ich eigentlich schon fertig, wenn nicht der Punkt mit der Feinwaage hinzukommen würde, daraus könnte die Polizei dir den Vorwurf des Handeltreibens machen, in dem Fall würde ich dir aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt für Strafrecht) empfehlen, da das Handeltreiben nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG eine Straftat ist und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Die meinten zu mir da kommt ne Strafanzeige aber bis jetzt war da noch nichts, die Polizisten wirkten mir allgemein bisschen wie auf Amphetamin und sehr verklatscht und haben auch viel wirres Zeug geredet weswegen ich sehr verwirrt aus der Wache raus bin. Es ist jetzt fast ein Monat her und ich hab immernoch keine Anzeige bekommen. Ich hatte nie wirklich Kontakt mit Polizei deswegen weiß ich nicht ob das üblich ist dass die so lange brauchen oder ob die das einfach vergessen haben.

Eine Strafanzeige wegen des alleinigen Besitzes kommt, wie oben schon erwähnt, nach aktueller Rechtslage daher nicht in Betracht. Lediglich das mögliche Handeltreiben könnte zur Anzeige gebracht werden. Die Strafanzeige leitet ein Ermittlungsverfahren ein, zu welchem du dann eine Vorladung der Polizei erhalten könntest (zu welcher du - sofern sie nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern "nur" der Polizei kommt - NICHT erscheinen musst und auch nicht solltest; höflicherweise sagst du bzw. im besten Fall dein Anwalt den Termin dann aber ab).

Sollte es also wirklich zu einer Vorladung oder anderen Schreiben der Polizei in Bezug darauf kommen, solltest du dir einen Rechtsanwalt suchen, der das Argument des Handeltreibens entkräftigt. Wenn du das selber versuchst, dann könnte das auch nach hinten losgehen und mögliche Geständnisse oder Missformulierungen deinerseits werden gegen dich verwendet werden und sind dann auch mit anwaltlicher Hilfe schwieriger wieder zu korrigeren.

So ein Brief zur Vorladung oder ggf. auch schon Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann schon einige Zeit, also einige Monate, dauern. Wichtig sind da wirklich die Basics: NICHT zur Sache äußern, in keinerlei Richtung (du musst dich nicht selbst belasten und darfst jederzeit von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, das darf dir auch niemand negativ auslegen) und NICHTS unterschreiben.

Außerdem mach ich mir Sorgen wegen einer Hausdurchsuchung, könnte sowas auf mich zukommen deswegen?

Eine Hausdurchsuchung ist prinzipiell erstmal ein schwerwiegender Eingriff in deine Grundrechte, weshalb so eine Durchsuchung in Bezug auf die Schwere der (möglichen) Straftat immer verhältnismäßig sein muss und (sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt) einer richterlichen Anordnung bedarf.

Ausgehend von dem geschilderten Fall ist es eher unwahrscheinlich, dass es noch zu einer Hausdurchsuchung kommen wird. Ausschließen kann man es aber nicht, gerade wenn ein Handeltreiben vermutet wird.

Ich wünsche dir viel Erfolg und denk an die Tipps, insbesondere das Schweigen und den Anwalt. :)

Hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
LG Mark

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Ich kann dich auf jeden Fall verstehen, und auch, dass deine Erwartungen nicht erfüllt wurden. Auf der anderen Seite weiß dein Arzt natürlich nicht, welche Erwartungen du hast und geht daher erstmal von der Erwartungshaltung des "groben Durchschnitts" aus.

Der Arzt heute war ziemlich unsympathisch und hat Fragen gestellt, die klangen, als ob er mir nicht glauben würde, etwa ob ich einfach nur eine Krankmeldung brauche oder ob mein Zustand stressbedingt ist.

Die Fragen muss er erstmal stellen, um rauszufinden, in welche Richtung es bei dir geht. Stressbedingt kann so eine Symptomatik - zumindest zum Teil - auch sein, weshalb das auch durchaus abzuklären ist.

In deinem Alter wird Beschwerden leider oft von vielen Hausärzten oder generell von im medizinischen Umfeld tätigen Mitarbeitern weniger Krankheitswert zugemessen, als bei älteren Patienten.
Das liegt wahrscheinlich zum einen daran, dass tatsächlich viele nur für eine Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommen und daher eine - am besten von außen nicht nachweisbare - Symptomatik drumherum erzählen. Und zum anderen daran, dass Patienten in deinem Alter meist "von selber" wieder gesund werden, weil i.d.R. noch das Immunsystem gut funktioniert, es keine Vorerkrankungen oder Dauermedikationen gibt usw.

Er meinem Bauch abgetastet & hat einen Ultraschall gemacht

Das, vorallem zweiteres, hätte er wahrscheinlich nicht gemacht, wenn er sich sicher gewesen wäre, dass du nur für die Krankmeldung da bist.

Hausärzte stehen leider - das ist ein riesiges Thema - unter einem hohen finanziellen Druck, die Vergütungen pro Patient sind nicht hoch genug, um jeden Patienten gut versorgen zu können. Das ist traurig, aber leider aktuell die Realität bei Kassenärzten. Die Krankenkassen zahlen so wenig, dass der Arzt sich rechnerisch im Durchschnitt eigentlich nicht mehr als zwei Minuten pro Patient erlauben kann.

Am meisten hat mich geärgert, dass er mich für morgen nicht direkt krank schreiben wollte – ich musste es von mir aus verlangen, weil ich mich wirklich nicht fit für die Arbeit (Ausbildung) mit Kindern fühle.

Das kann ich auch gut nachvollziehen, das wird jedoch sicherlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass er vermutlich nicht wusste, was du beruflicht machst und ob du dich dafür fit fühlst. Da du auch den Part mit dem Schwindel und der Kraftlosigkeit weggelassen hast, hätte er auch gut davon ausgehen könne, dass du bspw. im Homeoffice arbeitest und dich dafür fit genug fühlst.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Gute Besserung!

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Kommt natürlich darauf an, wie dick die Jacke und der Pulli waren und wie gut dein Hausarzt hören kann.

Prinzipiell kann man mit einem entsprechend guten Stethoskop und Hörvermögen auch durchaus durch Klamotten auskultieren - also abhören.

Es gibt auch genug Atemgeräusche, die ohne Auskultation hörbar sind, beispielsweise eine total verschleimte Lunge - das hörst du auch als Laie auf mehrere Meter.

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5 wichtige europäische Länder und maximale Diversifikation.

Mit 5 Aktien bist du leider - auch wenn es unterschiedliche Länder sind - nicht maximal diversifiziert.

Einzelaktien lohnen sich i.d.R. nicht für einen langfristigen Vermögensaufbau für die Rente, denn eine Insolvenz der Firmen ist ein reeles Risiko und wenn auch nur ein Unternehmen insolvent wird, dann frisst das eben viel Rendite weg.

Der bessere Weg - auch um deutlich mehr zu diversifizieren - ist i.d.R. ein ETF-Sparplan, z. B. der MSCI World, welcher über 1600 Aktien enthält und eine zu erwartende Rendite von etwa 7 % p.a. aufweist.

Klar kann man Einzelaktien zumischen, jedoch gehört da eben eine gründliche Recherche und Analyse dazu, auch auf lange Sicht. Für ein "sicheres" Portfolio, gerade für die Rente, empfielt es sich daher nicht, große Anteile an Einzelaktien hinzuzumischen.

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Wenn du die letzten 12 Monate kein Konto bei der ING hattest, dann solltest du den Bonus auf jeden Fall kriegen.

ING schreibt selber:

Wann und wie erhalte ich die Gutschrift für die aktive Nutzung?
Die Gutschrift überweisen wir automatisch nach der fünften VISA Card [Debitkarte] Transaktion auf Ihr neues Girokonto – das kann bis zu sieben Werktage dauern. Das bedeutet: je schneller Sie die 5 Transaktionen tätigen, desto schneller erhalten Sie Ihre Gutschrift. Wir schicken Ihnen übrigens eine E-Mail und (falls von Ihnen aktiviert) eine Push-Nachricht auf das Smartphone, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Theoretisch ist erst heute der siebte Werktag, wenn es nach den Bankarbeitstagen geht. Ich würde an deiner Stelle morgen mal beim Support nachhaken, die sind in der Regel relativ schnell und hilfsbereit.

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Die Befundung von so einem Röntgenbild in Hinblick auf eine mögliche Pneumonie ist nicht einfach, weshalb dein Hausarzt es ohne den Befundbericht ebenfalls nicht beurteilen kann.

Bei einer starken Pneumonie könnte man deutliche Infiltrationen sowie ggf. Verschattungen sehen, die hier nicht zu erkennen sind. Das sprich schon mal gegen eine starke Pneumonie, schließt eine beginnende oder noch nicht signifikante Pneumonie jedoch nicht aus.

Wenn dein Radiologe dir aber gesagt hat, dass alles gut ist, dann würde ich dem Glauben schenken. Der Hausarzt kann dann anhand weiterer Befunde, insb. Blutwerte mit Entzündungsfaktoren usw. weitere Untersuchungen anstellen.

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Hatten wir eine Alkoholvergiftung und hat das Folgen?

Hallo und zwar habe Ich und meine Schwester gestern etwas zu viel getrunken.

Wir haben ungefähr um 17 Uhr angefangen zu trinken. Ich glaube es war erst 1-2 Flaschen Wein aber irgendwie ist daraus noch ne Flasche Sekt, ne Flasche Likör und paar kleine Flaschen Schnaps daraus geworden.

Auf jeden Fall wissen wir nicht mehr genau was so alles passiert ist aber es war auf jedenfall crazy. Ich glaube das späteste wo ich mich noch erinnern kann war so um 22Uhr.

Wie haben uns gestern schon mehrmals übergeben und alles war komplett verdreht und garnichts konnte man erkennen.

Es war so um 6/7 Uhr als Ich dann wieder aufgewacht bin. Ich Lage in mein eigenes Erbrochenes am Boden. Mein ganzes Gesicht und meine Haare waren voll damit. Meine Schwester lag nackt (normal) im Bett ohne Erbrochenes.

Uns ging es soooo Übel und schlecht bei jeder kleinen Bewegung musste Ich mich fast übergeben genauso bei jeden kleinen Schluck Wasser. Ich hatte im unteren Bauchbereich schmerzen und musste über 5 mal Dünnschiss oder was auch immer das war. Zum Glück musste ich mich nicht nochmal übergeben.

Irgendwann nach paar Stunden und nachdem ich so oft auf der Toilette war ging es mir schon viel besser klar war und mir ist noch immer sehr Übel aber ich kann wenigstens mich wieder ordentlich bewegen und aufstehen ohne dass ich fast erbrechen muss.

Wir haben überlegt zum Arzt zu gehen aber das wäre unmöglich in diesen Zustand gewesen so weit zu laufen. Daher haben wir einfach abgewartet und im Bett gelegen.

Wir haben auch nichts auf den Handy gefunden was passiert ist oder vielleicht sind wir einfach irgendwann eingeschlafen.

Dann um Mittags (davor) haben wir plötzlich ein Paket von Amazon mit einen Dildo bekommen. Anscheinend hat jemand von uns das gestern bestellt obwohl es ziemlich schnell da war. Dan amazon Support haben wir das Geld zurückbekommen und haben jetzt ein Dildo als Deko auf der Kommode.

Ich frag mich jetzt ob wir sowas wie eine Alkoholvergiftung hatten oder hoffentlich nicht oder nur eine leichte.

Und wenn hat es irgendwelche Folgen?

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Das spricht alles schon sehr für eine Intoxikation, insbesondere das Erbrechen, die Gedächtnislücken usw. Gefährlich wirds akut dann, wenn du erbrichst, ohne es zu merken, weil ggf. deine Schutzreflexe nicht mehr funktionieren und du damit an deinem Erbrochenen ersticken kannst.

Da ihr beide aber offensichtlich nicht erstickt seid und euch auch nicht anderweitig stark verletzt habt, ist erstmal das "Schlimmste" überstanden. Alkohol wird sich mit jeder weiteren Stunde zunehmend abbauen und dann sollte irgendwann alles wieder auf 0 stehen.

An Schäden wird die Leber vorübergehend etwas geschädigt sein, die regeneriert sich aber ziemlich gut. Weitere Zellschäden sind durchaus auch möglich, u.a. auch erhöhtes Krebsrisiko etc., das fällt aber eher bei häufigerem Konsum ins Gewicht.

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Das kommt stark auf die konkrete Filiale an, ich würde von 1-3 Werktagen ausgehen.

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Ohne die Stelle gesehen und untersucht zu haben, ist es da auf die Entfernung natürlich sehr schwierig, was zu sagen.

Prinzipiell hört es sich aber eher nach einem „üblichen“ Pickel oder ggf. auch einem (Mücken-)stich an. In beiden Fällen sollte die Schwellung im Laufe der nächsten Tage wieder abnehmen.

Von einem Tumor würde ich eher weniger ausgehen, da auch die Stelle untypisch dafür wäre.

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Hey,

sofern du deine Finger - insbesondere den Daumen - normal bewegen und fühlen kannst, ist alles in Ordnung. Wäre eine Sehne verletzt, wäre bspw. eine Bewegung nicht mehr möglich.

Ich gehe jedoch sowohl vom Unfallmechanismus als auch vom optischen Erscheinungsbild nicht davon aus, dass die Wunde ärztlich behandelt werden muss.

Von daher: solange es „nur“ die Wunde mit der Schwellung ist, sich nicht infiziert, die Bewegung deiner Hand normal funktioniert und sich die Finger normal anfühlen, kannst du einfach zuhause die Stelle desinfizieren und ein Pflaster drauf machen. :)

LG Mark

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Hey,

langfristig auf jeden Fall nochmal zum Augenarzt und das abklären lassen. Die langen Stunden am Computer sind auf jeden Fall kontraproduktiv, aber wahrscheinlich nicht vermeidbar, wenn es deine Arbeit ist.

Es gibt bei "befeuchtenden" Augentropfen unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Konzentrationen an Hyaluronsäure, die "guten" sind die mit ≥ 0,3 % Hyaluronsäure und einer hohen Viskosität. Die helfen bei regelmäßiger Anwendung auch wirklich gut.

LG Mark

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Hey,

sobald es schon zu einem septischen Schock gekommen ist, sind Organschädigungen bereits sehr wahrscheinlich. Der septische Schock kann je nach Kompensation unbehandelt innerhalb von wenigen Stunden zum Tod führen, selbst bei adäquater Behandlung ist die Sterblichkeit extrem hoch.

Die Dunkelziffern von septischen Schocks sind sehr hoch und man geht grob davon aus, dass etwa 20 % aller Todesfälle auf eine Sepsis zurückzuführen sind oder zumindest damit einhergehen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. :)
LG Mark

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Hallo,

ja, das kann durchaus mal passieren. Liegt dann meistens daran, dass entweder die Vene durchstochen wurde oder daran, dass nach dem Herausziehen der Kanüle nicht fest genug mit dem Tupfer komprimiert wurde.

Die Vene zu durchstechen passiert den Besten, das ist nicht weiter schlimm, es entsteht "nur" so ein unschönes Hämatom, das aber nach 1 - 2 Wochen wieder verschwunden sein sollte. :)

LG Mark

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Ich würde es so verstehen, dass du bei "Kontostand per" das Datum einträgst, von dem der Kontostand ("Betrag") notiert ist.

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Hallo,

das ist nicht schlimm, nein. Mirtazapin wird in deinem Fall vermutlich vorwiegend für Einschlafprobleme eingesetzt, das ist sehr typisch, obwohl Mirtazapin eigentlich nur als Antidepressivum zugelassen ist.

Deshalb ist der Einsatz als Schlafmittel sowieso "off-label", hierbei ist es jedoch unerheblich, ob du die Tabletten um 22 Uhr nimmst und erst um 23 oder 24 Uhr schlafen gehst. Zudem könntest du ausprobieren, die Tablette (sofern diese teilbar ist - erkenntlich an der Kerbe und der Beschreibung in dem Beipackzettel) zu teilen und lediglich 7,5 mg einzunehmen.

Spannenderweise setzt bei Mirtazapin die sedierende Wirkung nämlich bei Dosen ab etwa 15 mg aus (bzw. wird überlagert), da andere biochemische Prozesse in Gang gesetzt werden. Daher gibt es viele Menschen, denen 7,5 mg besser helfen, als 15 mg.

LG Mark :)

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Hallo,

in den PayPal AGB steht unter dem Punkt 1.7:

"Sie können sich bei PayPal in Deutschland für die Eröffnung eines PayPal-Kontos nur anmelden, wenn Sie volljährig sind und einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben und nicht im Namen [...]".

Nach § 2 BGB tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

Also die Eröffnung von PayPal Konten läuft unabhängig der Geschäftsfähigkeit, bzw. unter der Voraussetzung, dass du 18 Jahre alt bist.

LG Mark

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