Warum hat das Zoll diese Sachen weg geschmissen?

3 Antworten

Dein Koffer kam aus einem Drittland, also einem Land, was nicht der EU angehört, womit schon besondere Beschränkungen gelten!

Ich vermute mal, dass bei den Stücken im Koffer auch womöglich Markenware dabei war, was durch den Zoll offensichtlich kontrolliert wurde! Für den Verdacht von etwaig gefälschter Ware, reicht schon ein Aufdruck einer geschützten Marke, eines Zeichens, eines Logo's oder sogar Muster auf einer Ware.

Merke: Der Zoll kann nicht wissen, wofür Du die Kleidungsstücke nutzen wolltest, wobei das auch völlig egal ist, sofern es nicht als Warenmuster oder zum Verkauf bestimmt war, denn dann ist IMMER eine Zolldeklaration fällig, also "roter Durchgang beim Zoll, sofern du den Koffer persönlich begleitest oder ausgefüllte Zollpapiere, wenn es Fracht ist.

Nun: Einige Label haben beim Zoll etwaige Listen hinterlegt, z.B. welche Erkennungsmerkmale (Fake vs. Original) zur Unterscheidung vorhanden sind und wie bei einem Fund vorgegangen werden soll! Hat ein Markenrechtsinhaber solch eine Verfügung beim Zoll hinterlegt, muss der Zoll oder die Kontrollbehörde tun, was verfügt wurde! Sowas machen zumeist die Rechtsinhaber der Marken von hochpreisiger Ware oder Marken, mit Alleinstellungsmerkmalen, wie z.B. Künstler oder Musikgruppen bei ihren Merchandiseartikeln, die ja oft auch recht teuer sind.

Jedoch gibt es in diesem Fall auch Unterschiede bei der Einfuhr in die EU:

1. Begleitest Du deinen Koffer, würde es meist sogar unter die Reisefreimenge von derzeit 430 Euro laufen, ergo, du darfst alles behalten, sofern es den Wert der Reisefreimenge unterschreitet und nicht durch andere Gesetze illegal ist (z.B. Medikamente, Waffen, Substanzen, viele Lebensmittel oder bestimmtes biologisches Material, wie z.B. Pflanzen, Tiere, Einzeller), wobei auch die Anzahl der Fundstücke dann keine vermeintlich gewerbliche Verwendung erweckt, wie z.B. 10 Sonnenbrillen im Gepäck!

2. Anders sieht es aus, wenn du den Koffer nicht begleitest, denn dann gibt es die Reisefreimenge nicht mehr, da es oft wie Fracht angesehen wird, für welche es keine Zollerklärung gibt. Demnach zählen dann die Regeln des Markenrechts bzw. die Verfügung des Markenrechtsinhabers! Im letzteren Fall kann sogar noch Post vom Zoll kommen, oder sogar ein zivilrechtliches Verfahren, vom Markenrechtsinhaber angestrebt werden, was aber immer vom Wert der Ware und der Anzahl abhängen dürfte!

Viele Grüße

Martin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Zoll schmeißt nichts weg. Ich tippe da eher auf das Gepäckpersonal. Und weggeschmissen wurde es sicher nicht.

Hast du denn ein Schreiben vom Zoll, dass etwas entsorgt wurde? Dort steht auch drin warum, zumal du die Entsorgung meist auch zahlen musst.