warum haben viele Vermieter was dagegen an hartz4 Empfänger zu vermieten?
die kriegen doch die Miete vom Jobcenter deswegen frage ich mich warum sich Vermieter so in den weg stellen? ob hartz4 oder nicht ist doch egal oder?
12 Antworten
Der Vermieter bekommt im normalfall keine Miete vom Amt , sondern der Harz4 Empfänger auf sein Konto , leitet dieser die Miete nicht weiter , zieht der Vermieter die A-Karte und läuft seiner Miete hinterher !
Der Vermieter kann das dem Jobcenter sagen und dann wird die Miete direkt an ihn überwiesen anstatt erst auf das Konto des Hartz-IV Empfängers
Ich habe in meinen Jahren als selbständiger Geschaeftsmann (nicht Vermieter) die Erfahrung gemacht, dass Behoerden oft die schlechtesten Zahler sind, sich oft sehr lange Zeit mit dem Bezahlen lassen und auch gern mal voellig ungerechtfertigte Abzuege vornehmen. Mit Behoerden habe ich daher immer nur hoechst ungern Geschaefte gemacht oder auch ganz abgelehnt.
Ich kann mir somit gut vorstellen, dass viele Vermieter auch keinen Bock auf diese Bande haben. Zumal sie ja zur Zeit wohl auch genug Auswahl an sonstigen Mietinteressenten haben.
Man kann schlecht die Zuverlässigkeit von Hartz IV-Empfängern einschätzen.
Selbst wenn die Miete regelmäßig kommt und die Kaution hinterlegt ist, kann es passieren, dass ein Hartz IV-Empfänger in der Wohnung Schäden verursacht, für die er dann nicht aufkommen kann und für die auch die Kaution nicht reicht. Vermieter bleiben dann auf den Kosten der Sanierung sitzen.
Ein weiteres ist die Ungerechtigkeit bei Rechtsstreitigkeiten. Passt dem Mieter irgendwas nicht, kann er ganz locker flockig zum Gericht gehen und Prozesskostenbeihilfe beantragen und dann seinen Vermieter verklagen.
Verliert der Mieter, kommt der Staat für die Prozesskosten auf und verliert der Vermieter, muss der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Dreimal darf man nun raten, in welche Richtung hierbei Gerichte gerne tendieren, ohne gleich mal Befangenheit zu unterstellen.
Dabei ist es völlig egal, ob der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, die Chancen sind hier ungleich verteilt und schon deshalb würden wir nicht an Hartz IV-Empfänger vermieten und wenn ein guter Mieter seine Arbeit verliert und auf Dauer deswegen zum Hartz-IV-Empfänger wird, ist das auf jeden Fall was anderes.
Richtig. Aber vom Mieterrechtsanwalt einigermaßen gut dargestellt, besteht natürlich immer Aussicht auf Erfolg. Ansonsten kommt es doch gar nicht zum Prozess. Es gibt viele Anwälte, die auf jedes Mandat scharf sind, um ihre Kanzlei einigermaßen auszulasten. Die tun dann schon was dafür.
Steht man als "selbst zahlender" Prozessgegner einem Kläger oder Beklagten gegenüber, der Prozesskostenhilfe bekommt und ein Richter verweist darauf, dass es doch allein schon kostenmäßig günstiger wäre, einen Vergleich zu akzeptieren, bevor er einen teuren Gutachter beauftragt, wer wird sich am ehesten überlegen, klein bei zu geben oder wenigstens einer Einigung zuzustimmen? Sicher nicht der, der alles vom Staat bezahlt bekommt und dessen Prozessrisiko dementsprechend gering ist.
Nein, danke! Da bin ich eher für "Waffengleichheit" und deshalb lehnen wir Hartz IV-Empfänger als Mieter immer ab.
Ich bin mir zwar nicht so ganz sicher ob das richtig ist. Die Miete wird vom Jobcenter ja nicht an den Vermieter überwiesen sondern erst an den Hartz4 Empfänger. Nicht jeder Hartz4 Empfänger ist so Pflichtbewusst und überweist dann die Miete an den Vermieter. Das könnte durch aus ein Grund sein das man schwer eine Wohnung bekommt, zumindest über Privat. Dazu kommt das in der Regel geprüft wird wieviel Wohnraum in Anspruch genommen werden darf.
Aus eigener Erfahrung (als Vermieter) kann ich sagen, dass man das nur dem Jobcenter "stecken" muss, dass die Miete nicht ordnungsgemäß weitergeleitet wird. Bei uns wurde dann ganz schnell gehandelt, und die Mieter bekommen die Mietzahlung jetzt gar nicht erst aufs Konto, sondern diese wird direkt an uns überwiesen.
Gratuliere, .... und so eine Steckerei dauerte bei mir 12 Monate mit Einbindung des Deutschen Bundestages. Es war für die nicht erkennbar, dass die Miete bei mir nicht ankommt.
Der Mieter bekam eine Sanktion in Höhe der Mietschulden, diese bliebt aber, denn zwei Mal Miete geht nicht.
Da haben wir ja wirklich Glück gehabt! Mich kostete das genau EINEN Anruf beim Jobcenter...
... sage ich doch. Anruf ist bei uns gar nicht, Datenschutz, und persönlich war ich 8 Mal beim SB mit Kontoauszug und Aufklärung.
Ich habe aber nicht bemerkt, dass der das nicht erkannt hat, mich nicht hören konnte, und auch nichts lesen konnte.
Viele Vermieter haben oft schlechte Erfahrungen gemacht (Unterlagen nicht eingereicht, Stichwort Mietnomaden). Bei Reparaturen oder Terminen (Zählerstand ablesen etc.) sind manche auf einmal nicht da. Gilt nicht für jeden. Das kann auch bei “normalen” Mietern passieren.
Ein Problem ist auch die Haftung bei Schäden, Mietschulden "einzutreiben" ist praktisch unmöglich - einige wenige legen es regelrecht darauf an.
Setzt man als VM seine Rechte durch wird man fast öffentlich gesteinigt.