Im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung kannst Du bei stationären Krankenhausaufenthalten verschiedene Varianten wählen. Bei reinen Unterbringungstarifen ist es bspw. möglich einen Vertrag über die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer abzuschließen.
Zusätzlich kannst Du dann noch die privatärztliche Behandlung hinzu buchen.
In der Regel gibt es eine Wartezeit von z.B. 3 Monaten für die vertraglich vereinbarte Leistung. Nach Ablauf der 3 Monate greift dann der beantragte Versicherungsschutz.
Im Leistungsfall kann es sein, dass Du aufgrund einer Zahlungsfrist in Vorleistung treten musst. Viele Versicherer rechnen allerdings auch direkt mit dem Krankenhaus ab. Erfrage dies am besten bei den Versicherern selbst. Die Kosten sind nicht zu unterschätzen und können bei einem einwöchigen Aufenthalt mit privatärztlicher Konsultation schon mal 5000€ und mehr betragen.
Das Krankenhaustagegeld erhältst Du für jeden stationären (und in manchen Verträgen auch ambulanten) Krankenhausaufenthalt. Meist wird dies zur Deckung des Eigenanteils von 10€ in den ersten 28 Tagen genutzt. Auch kannst Du hier, bei bspw. Nichtabschluss einer stationären Zusatzversicherung, den Mehrbetrag für eine bessere Unterbringung decken.
Es gibt eine Reihe an Versicherern, die dies anbieten, u.a. die Allianz, DKV usw. Unter Umständen hat Deine gesetzliche Krankenversicherung einen Kooperationspartner, der Dir vergünstigte Konditionen anbietet.