2 Antworten

Irgendwo muss es ja eine Grenze geben, ab der Unvernunft bestraft wird.

Schulzefa 
Fragesteller
 29.12.2023, 11:31

0,1 Wäre vernünftig gernzne (viele fordern gar 0,0

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Still  29.12.2023, 12:03
@Schulzefa

Da die natürliche "Herstellung" von Alkohol durch körperliche Gärung bis zu 0,3 Promille betragen kann, geht es bei § 316 StGB erst ab da los.

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ToxicWaste  29.12.2023, 20:35
@Schulzefa

Nun, das sagst du. Aber wenn sich so viele Länder für 0,5‰ entschieden haben, scheint das ja ein vernünftiger Kompromiss zu sein. Zumal du mit Ausfallerscheinungen in D schon ab o,3‰ im Straftatbereich bist.

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Wenn sich so viele Länder für 0,5‰ entschieden haben, scheint das ja ein vernünftiger Kompromiss zu sein. Zumal du mit Ausfallerscheinungen in D schon ab o,3‰ im Straftatbereich bist.