Warum habe ich noch nie Kindergeld bekommen?
Hallo Leute,
ich habe mir heute darüber Gedanken gemacht, warum ich noch nie Kindergeld bekommen habe. Ich möchte euch nun meine Situation schildern und hoffe einer kann mir da weiterhelfen. :)
Nun ist es so, dass ich seit dem ich in Deutschland lebe (ca. 20 Jahre) - noch nie einen Cent Kindergeld gesehen habe. Ich weiß auch, dass meine Eltern mir das Geld mit Sicherheit nicht vorenthalten haben. Ich bin mittlerweile 22 und habe die Schule beendet. Im Moment bin ich auf der Suche nach einer Ausbildung bzw. einem Studienplatz und habe einen Unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Meine Elter haben beide schon in Deutschland gearbeitet und haben hier eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Meine Mutter ist im Moment Arbeitslos gemeldet und mein Vater bezieht Rente. Ich habe mir die Augen schon Wund gelesen vom ganzen Suchen, habe aber keinen Bericht gefunden der mir weitergeholfen hat. Es gibt auch keinen aus meinem Freundeskreis, welcher kein Kindergeld bekommt. Für mich ist es ein Rätsel!!!
Ich bin sehr gespannt, ob jemand mir erklären kann warum ich kein Anspruch auf Kindergeld haben.
Danke schon mal im Vorraus :)
5 Antworten
Bezugsberechtigt sind und bleiben immer die Eltern. Sie müssen das Kindergeld beantragen oder das Kind lässt einen Bezugsberechtigten bestimmen. Dann muss das Verhältnis zu den Eltern schon sehr schlecht sein.
Das Kind selbst kann das Kindergeld an sich auszahlen lassen, wenn es 18 ist, allein lebt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.
Aber Achtung:
§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
"(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt."
"Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend."
Wohnst Du bei Deinen Eltern, gilt in Bezug auf das Kindergeld der Unterhalt als erbracht.
Kindergeld bekommt man nicht "einfach so". Das muss schon beantragt werden. Ich meine, hätten wir damals das nicht beantragt (mit Geburtsurkunde etc), dann wärs garnicht erst ins Rollen gekommen mit dem Kindergeld für unseren Nachwuchs.
Dann: Das Kindergeld ist nicht als eine Art Taschengeld fürs Kind gedacht. Es stellt eine kleine Unterstützung für Eltern dar. Kinder verursachen ja auch Kosten (je älter, desto mehr). Was letztlich damit geschieht (ob damit Nahrungsmittel finanziert werden, ein Teil der Miete bezahlt wird, ein Teil des Stromes bezahlt wird, oder ähnliches) liegt bei den Eltern alleine.
Lies nach in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet
II. Anspruchsberechtigte
DA 62.3 Kindergeldanspruch für Ausländer
Dort findest Du die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld.
Besteht Anspruch, können Deine Eltern Kindergeld bis 2010 zurück beantragen.
Die Formulare findes Du auf den Internetseiten der Arbeitsagentur.
Das Kindergeld ist auch nicht für dich sondern für deine Eltern für deinen Unterhalt. Oder bekommen deine Eltern auch kein Kindergeld für dich? Dann müssen sie das beantragen , vielleicht gibt es ja auch eine Nachzahlung, ohne Bürokratie läuft nix in Deutschland
denke das stimmt so nicht, für Kinder die hier geboren sind bekommt man doch Kindergeld ab Geburt auch wenn der Antrag später gestellt wurde...soviel ich weiß
Kindergeld kann für 4 Jahre rückwirkend (Festsetzungsfrist) beantragt werden, heute bis 2010. § 169 Abgabenordnung Festsetzungsfrist
Ich bekomme ja schon den Unterhalt vom Jobcenter bezahlt. Wenn ich jetzt rückwirkend beantrage (also seitdem ich den unbefristeten Aufenthalt habe 05.2012) werde ich nicht darauf hingewiesen, dass das Kindergeld mit den Bezügen vom Jobcenter verrechnet wird?
@flipflop999
Das man mindestens einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, ist die Grundvoraussetzung um Kindergeld zu beantragen
dann müsste das ja auf deinem Berechnungsbogen vom Jobcenter stehen und wenn dir dort Kindergeld abgezogen wurde, dass du nicht bekommen hast, musst du das ja von irgendwem zurückgezahlt bekommen, Jobcenter oder kindergeldkasse
@dafee01
Das Kindergeld kann ab dem 18 Lebensjahr auch direkt an die jugendliche Person ausgezahlt werden
Nein meine Eltern bekommen mit Sicherheit kein Kindergeld für mich (habe ich heute nochmal vom Jobcenter bestätigt bekommen)
Soweit ich mich jetzt informiert habe bzw. ich darauf hingewiesen wurde, kann man eine rückwirkende Nachzahlen von 4 Jahren anfordern.
dann bist du jetzt ja gut informiert
Das Kindergeld bekommst nicht du, sondern deine Eltern! Und auch nur, wenn diese einen Antrag stellen! Du selbst bist nicht berechtigt!
Kindergeld bekommt man ab Antragsstellung, eine Nachzahlung gibt es nicht!