Warum als Statist Lohnsteuer zahlen?
Mein minderjähriger Sohn war einmalig als Statist beim Film dabei. Gage 150,-
Nun kam die Abrechnung: 29,- Abzüge wegen Lohnsteuer und Kirchensteuer. Wieso? Man muss doch auch bei einem Minijob mit 556,- keine Abzüge zahlen! Und da liegt er weit weit drunter.
Wer kennt sich aus?
6 Antworten
Dann war es auch kein Minijob, somit bleibt nur die Steuererklärung, denn er hat bestimmt seine Lohnsteuerkarte dort nicht abgegeben.
denn er hat bestimmt seine Lohnsteuerkarte dort nicht abgegeben.
Dazu hätte er wohl einen DeLorean benötigt, um mit Doc zurück in die Zukunft zu reisen.
Lohnsteuerkarten gibt es bereits seit 15 Jahren nicht mehr. ;-)
Was hier benötigt wird, ist die Steuer-Id.
da hat eine sachkosten-kasse normal abgerechnet für erbrachte leistung !
das ist kein lohnbüro wo nach steuerklassen abgerechnet wird .
steuerpflichtige bekommen das am jahresende erstattet .
frag euer finanzamt um erstattung !
frag euer finanzamt um erstattung !
Nein, sondern erstellt eben die EStE für den Sohn im Folgejahr.
Er hat keinen Minijobvertrag gemacht/bekommen
Mein minderjähriger Sohn war einmalig als Statist beim Film dabei. Gage 150,-
Nun kam die Abrechnung: 29,- Abzüge wegen Lohnsteuer und Kirchensteuer. Wieso?
2 Möglichkeiten:
1) Da er vermutlich nicht den gesamten Monat Statist war, sondern nur einen Teil davon, kann nicht die Monatstabelle für die Berechnung der Lohnsteuer angewandt werden, sondern stattdessen die Tagestabelle zur Berechnung der Lohnsteuer.
oder
2) Es wurde mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Das muss ein Arbeitgeber immer dann machen, wenn die Steuer-ID nicht mitgeteilt wurde.
Man muss doch auch bei einem Minijob mit 556,- keine Abzüge zahlen!
Das ist so nicht richtig. Minijobs sind niemals steuerfrei. Es gibt 2 Möglichkeiten wie ein Minijob versteuert wird:
1) pauschale Versteuerung: Hier fallen 2% pauschale Steuer an, womit das abgegolten ist. Die pauschale Steuer kann auf den Arbeitnehmer umgelegt werden. Für den Arbeitgeber ist das die teurere Variante im Vergleich zur individuellen Besteuerung. Dafür bleibt dann der Minijob in der Steuererklärung ebenso außen vor wie die Werbungskosten für den Minijob.
Oder
2) individuelle Versteuerung: Hier wird die Steuer anhand deiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgerechnet, also über die Steuerklasse des Arbeitnehmers. Für den Arbeitgeber ist das die billigere Variante im Vergleich zur pauschalen Besteuerung. Hier muss dann der Lohn in der Steuererklärung mit angegeben werden.
Genau deswegen sollte man vorab mit dem Arbeitgeber sich einigen, wie die Steuer abgerechnet wird. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nämlich die freie Wahl, welche von beiden Abrechnungen er nutzt.
Sofern mit der Steuerklasse abgerechnet worden ist und dein Sohn insgesamt weniger als den Grundfreibetrag verdient hat in Jahr, kann er sich über die Einkommensteuererklärung 2025 im nächsten Jahr die Lohnsteuer wieder erstatten lassen.
Auch die RV-Beiträge für Minijobber sind bereits seit 2013 Pflicht - außer es wurde ein Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Minijob-Arbeitgeber gestellt!
Man muss doch auch bei einem Minijob mit 556,- keine Abzüge zahlen! Und da liegt er weit weit drunter...
Da irrst du dich aber gewaltig :-((
Bereits seit 2013 besteht schon die RV-Pflicht für die Minijobber:
Und bei der Steuer kommt es auf den Arbeitgeber an, ob Lohn- bzw. Pauschalsteuern einbehalten werden.