Wartung Therme?

2 Antworten

Hast du denn von deinem Vermieter irgend etwas bekommen, schriftlich oder mündlich, wie er zu der Kostenrückerstattung steht.

Wenn er sich absolut weigert die Kosten zu übernehmen, dann schalte einen Anwalt ein. Denn für mich ist ein Ersatzteiltausch keine Wartung.

Wartungsarbeiten z.B., das Reinigen aber auch der Austausch von Verschleißteilen wie einer Zündelektrode gehören KÖNNEN! zum Erhalt gehören. Allerdings muss das vorher im Mietvetrag entsprechend verienbart werden.

Der Austausch des Schnellentlüfters hingegen ist eine Reperatur und muss daher vom Vermieter übernommen werden, es sei denn, die Wohnung wurde tatsächlich ohne Heizung vermietet.

lg, Anna