Wartung Therme?
Hallo ihr Lieben 🥰
ich hab vor einigen Tagen eine Wartung an meiner Therme durchführen lassen ( Junkers, Komibgastherme) und bevor die Techniker anfangen konnten, stellten die fest, dass der „ schnellentlüfter“ ( hoffe heißt so) defekt ist und getauscht gehört! Also haben die das Teil ausgetauscht um mit der Wartung zu beginnen. Die Rechnung für die Reparatur hab ich bei meinem Vermieter eingereicht und die meinen, dass wäre in meiner Erhaltungspflicht und zähle zu einer Wartung?
vl Kennt sich hier wer aus, ich bin keine Expertin aber ich schätze mal, dass ist eine Reparatur, und sollte ersetzt werden. Was sagt ihr ? Bin wirklich schon am verzweifeln 🤨
2 Antworten
Hast du denn von deinem Vermieter irgend etwas bekommen, schriftlich oder mündlich, wie er zu der Kostenrückerstattung steht.
Wenn er sich absolut weigert die Kosten zu übernehmen, dann schalte einen Anwalt ein. Denn für mich ist ein Ersatzteiltausch keine Wartung.
Wartungsarbeiten z.B., das Reinigen aber auch der Austausch von Verschleißteilen wie einer Zündelektrode gehören KÖNNEN! zum Erhalt gehören. Allerdings muss das vorher im Mietvetrag entsprechend verienbart werden.
Der Austausch des Schnellentlüfters hingegen ist eine Reperatur und muss daher vom Vermieter übernommen werden, es sei denn, die Wohnung wurde tatsächlich ohne Heizung vermietet.
lg, Anna