Wartesemester! was steht mir zu?
Hallo,
Ich bewerbe mich für einen Studiengang außerhalb meines jetzigen Wohnortes. Jedoch weiß ich nicht ob ich sofort ab Oktober anfangen kann (NC). Falls dies der Fall ist und ich nicht sofort anfangen kann würde ich eine Wartesemester machen. Hierbei würde ich Praktika bzw. Nebenjobs machen das ich nicht daheim hock. Trotzdem würde ich im Oktober schon dort hinziehen wollen! Ich bin 19 Jahre. Wie viel Unterhalt meiner Eltern steht mir zu ? 735€ laut Düsseldorfer Tabelle aber ich bin ja noch gar nicht studierend. Bekomme ich weiterhin Kindergeld? Hab ich Anrecht auf Wohngeld/Bafög?
danke Für eure Antworten
3 Antworten
Wie viel Unterhalt meiner Eltern steht mir zu ?
Schlicht und ergreifend: Gar keiner -- und schon gleich gar kein Barunterhalt.
Anspruch auf elterlichen Unterhalt hast Du als Volljährige/r nur, soweit Du Dich in einer Ausbildung befindest. Ansonsten dürfen Deine Eltern - auch wenn Du noch in ihrem Haushalt lebst - grundsätzlich fordern, dass Du einer Erwerbstätigkeit nachgehst.
Außerdem besteht bei "irgendwelchen" Praktika kein Anspruch auf Kindergeld.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-praktikum.html
Anspruch auf Weiterbewilligung des KG besteht ausschließlich, wenn Du nachweislich ausbildungsplatzsuchend bist.
Wie sollte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen - wenn Du kein Einkommen hast.
Was ist BAFöG? = Gesetz, das die Förderung von bedürftigen Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen sowie Studierenden regelt...
ergo - wie sollte ein Anspruch bestehen?
Bekomme ich weiterhin Kindergeld?
Kindergeldanspruch haben deine Eltern! Du solltest dich ausbildungssuchend melden beim Jobcenter...
Dasselbe gilt natürlich auch für Studiumsuche...
Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
kein Studium ... kein Unterhalt und natürlich auch kein Bafög ..... In dem Wartesemester mußt du deinen Leben selbst finanzieren. .....