Wartesemester! was steht mir zu?

3 Antworten

Wie viel Unterhalt meiner Eltern steht mir zu ?

Schlicht und ergreifend: Gar keiner -- und schon gleich gar kein Barunterhalt.

Anspruch auf elterlichen Unterhalt hast Du als Volljährige/r nur, soweit Du Dich in einer Ausbildung befindest. Ansonsten dürfen Deine Eltern - auch wenn Du noch in ihrem Haushalt lebst - grundsätzlich fordern, dass Du einer Erwerbstätigkeit nachgehst.

Außerdem besteht bei "irgendwelchen" Praktika kein Anspruch auf Kindergeld.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-praktikum.html

Anspruch auf Weiterbewilligung des KG besteht ausschließlich, wenn Du nachweislich ausbildungsplatzsuchend bist.

Wie sollte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen - wenn Du kein Einkommen hast.

Was ist BAFöG? = Gesetz, das die Förderung von bedürftigen Auszubildenden, Schülern und Schülerinnen sowie Studierenden regelt...

ergo - wie sollte ein Anspruch bestehen?

kein Studium ... kein Unterhalt und natürlich auch kein Bafög ..... In dem Wartesemester mußt du deinen Leben selbst finanzieren. .....