Warscheinlich falsche Angabe im Nachlaßverzeichnis Bauerwartungsland als Ackerland angegeben. Ist das Richtig?
Als mein Vater starb hat er ein Testament hinterlassen. Meine Mutter war als Alleinerbin eingesetzt. Mein Bruder und ich sind Vermächtnisnehmer eines sogenannten befristeten Vermächtnisses.
Zum Erbe gehören ca. 7ha Land welches zum Todeszeitpunkt meines Vaters als Bauerwartungsland ausgezeichnet war aber landwirtschaftlich genutzt wurde.
Im Nachlassverzeichnis ist dies als landwirtschaftlicher Grundbesitz eingetragen und berechnet. Ist das Richtig?
2 Antworten
es ist schon richtig, dass das Land als landwirtschaftlicher Grundbesitz bezeichnet wurde, denn das ist es ja auch.
Aber es könnte falsch sein, wenn diese Grundstücke nur zum Preis von Ackerland angesetzt wurde. Denn wenn das im Todeszeitpunkt (und der ist Maßgeblich, nicht ein Zeitpunkt irgendwann früher) Bauerwartungsland war, dann ist naheliegend, dass ein anderer Wert für die Berechnung angesetzt werden muss. (Bauerwartungsland kann ein Vielfaches wert sein!) Das hängt aber von der Systematik des Testaments ab. Unabhängig ist der tatsächliche Wert (also als BAuerwartungsland) maßgeblich, bei der Berechnung eines Pflichtteils.
Du solltest das Testament genauer prüfen (lassen).
das ist richtig. eure mutter ist aber alleinerbin.
Das war mir schon klar, es geht um die Angabe im Nachlassverzeichnis.
Danke trozdem!