Ware unter falschem name bestellt?

4 Antworten

angst dass ich desswegen bestraft werden kann.

Zurecht. Nach deiner Schilderung handelt es sich um Fälschung beweiserheblicher Daten und Betrug.

Unser Nachbar hat für diese Straftaten 18 Monate bekommen.

Schwierig an sich ist es eine fälschung Beweiserheblicher Daten wenn für dich erkennbar war dass du diese Ware nicht zahlen kannst stellt es einen Betrug da

Da jedoch Nachname und Adresse stimmt könntest du glück haben und es wird eventuell für einen Fehler gehalten und nicht verfolgt

ist schon ein Monat her, aber trotzdem

Eigentlich hast du geschrieben, dass du alles bezahlt hast???...und alles Jahre her ist

Ich kann dir jetzt nur Rat geben.

Wenn die Forderung berechtigt ist kommst du gar nicht drum rum, wenn ein ordentlicher Vollstreckungsbescheid vorliegt. Setze dich freiwillig in Verbindung und zeige deinen guten Willen. Letztendlich wirst du eine Regelung mit dem Gerichtsvollzieher finden müssen. Bis der kommt kann das dauern, weil die überlastet sind, deshalb die Empfehlung Kontakt aufnehmen. Es wär e sinnvoll gewesen, wenn du in eine solche Situation kommst sofort Kontakt aufnehmen und Zahlungsaufschübe vereinbaren.

Wenn weiterhin deine Aussage stimmt, dass du deine Adresse angegeben hast und dein Konto, dann ist es vielleicht nicht zwingend Betrug und du kannst sagen, dass dir das versehentlich passiert ist, weil du z.B. zeitgleich für deine Mutter irgendwelche Unterlagen gefertigt hast, sollte aber schon glaubwürdig rüber kommen und an weitergehende Vereinbarungen solltest du dich dann halten.

Deine Mutter wird dich zwar nicht anzeigen, aber eine strafrechtliche Verfolgung wird unter bestimmten Bedingungen automatisch in die Wege geleitet.

Wenn es von deinem Konto abgegangen ist, dann sollte ja dort auch dein korrekter Name gestanden, ansonsten wird ja gar nicht abgebucht.

Der missbräuchlich verwendete Vorname Deiner Mutter ist rechtlich gesehen sogar strafverschärfend. Letztendlich hast Du den Tatbestand des § 263 StGB ("Betrug") erfüllt und hast damit nicht bloß mit zivilrechtlichen Konsequenzen (wie z.B. weiteren Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden bis zu Besuchen des Gerichtsvollziehers) zu rechnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit, Kinder etc. können sich höchstens als strafmildernd auswirken.

§ 111 OWiG greift zu Deinem (einzigen) Vorteil hier nicht, weil diese Bestimmung gegenüber Privatpersonen gegenüber nicht anwendbar ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten