War das Schwarzarbeit?

10 Antworten

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Wird wohl Schwarzarbeit gewesen sein.

Aber ganz ehrlich: Wenn er gut gearbeitet hat, dann lass es einfach so, wie es ist.
Bei Reklamationen kennst du ja seine Adresse.

Man muss nicht alles auf die Goldwaage legen, es passieren viel schlimmere Sachen in diesem Staat. Denk Dir einfach nur, dass der Mann mit dem Geld am Wochenende den Kühlschrank für seine Familie füllt, weil er sonst nichts hat.

heilaw  04.08.2023, 19:36

Dem kann ich mich nur anschließen. Für 50 € haßt du das sehr günstig gemacht bekommen.

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Urlewas  05.08.2023, 15:56
@heilaw

Genau - günstig und zeitnah. Wenn er auch noch für so eine Miniarbeit ne Rechnung schreiben soll, kann’s du warten, bis er mal Langeweile hat. Und das kann beim derzeitig Fachkräftemangel ziemlich lange hin sein….

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Kittyka2 
Fragesteller
 05.08.2023, 15:40

Laufen kleine Aufträge unter 100/150 Euro oft eh einfach bar auf die Kralle? Oft werden solche Sachen eh abgelehnt da nicht rentabel?

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hört sich ganz stark nach Schwarzarbeit an. Wenn der Handwerker dich bittet, ihm das Geld direkt bar oder unauffällig in den Briefkasten zu stecken, deutet das oft darauf hin, dass er die Kohle am Fiskus vorbeischleusen will. Das heißt, er macht das Ganze wohl schwarz, ohne Rechnung und ohne das Finanzamt zu informieren.

Kittyka2 
Fragesteller
 04.08.2023, 19:18

Naja aber man könnte meinen, bei 50 Euro sei der Aufwand viel zu groß?

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Mit Sicherheit war das Schwarzarbeit.

Aber ich wundere mich, wie er so dumm sein kann. Du scheinst ihm unbekannt zu sein, das ist ein hohes Risiko für ihn. Normalerweise machen das Handwerker nur, wenn sie den Kunden kennen.

Kittyka2 
Fragesteller
 04.08.2023, 19:06

Naiv, weil ich theoretisch auch von der Steuerfahndung hätte sein können? 😅

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Wenn er dir keine ordentliche Rechnung gibt, die ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, die du überweisen kannst ist es so. Dafür bist du und er zufrieden, denn du hättest für die gleiche Arbeit doppelt so viel gezahlt, er hätte papierkrieg und blinde kosten ohne Ende.

Ohne Rechnung. Beauftragt und bezahlt ?

Die Beauftragung von Schwarzarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Nur für Privatpersonen. Gewerblich wird/kann es viel teurer werden

Wird Dich schon keiner verpetzen. ;-)