War das ein Plagiat, oder hat der Lehrer unrecht?

5 Antworten

Na ja, wer Inhalte anderer zitiert, ohne das Zitat als solches zu kennzeichnen, macht sich schon des Plagiats schuldig. Das gilt auch dann, wenn man nur geringfügig im Satzbau abweicht, der Inhalt aber praktisch derselbe ist.

Auf sinnvolle Inhalte, die andere verfasst haben, an geeigneter Stelle zu verweisen ist durchaus legitim. Nur muss man die Quellen in solchen Fällen auch angeben.

Ob es allerdings verhältnismäßig ist, die gesamte Arbeit mit 6 zu bewerten, bloß weil am Anfang ein Teil aus ungekennzeichneten Zitaten besteht, da habe ich doch erhebliche Zweifel. Notensenkend ja, aber es negiert ja nicht die Leistung, die Dein Freund im Hauptteil der Arbeit erbracht hat. Ich würde mich deswegen beim Fachbereichsleiter beschweren. Ist der Lehrer selber der Fachbereichsleiter, wäre der Direktor die nächste Anlaufstelle.

Ja, das darf man.

Es ist aber schon ein Problem, denn fast jeder Satz könnte ein Plagiat sein - wenn er schon irgendwann mal irgendwo aufgeschrieben worden wäre.

Hier handelt es sich um Deutsch, und wenn nicht "wortgetreue Wiedergabe" die Aufgabe war, dann ist die Entscheidung des Lehrers wohl in Ordnung.

Nicht alle Sätze wurden 1zu1 übernommen, vielmehr wurden vereinzelt immer wieder mal 3-5 Wörter in einem Satz integriert, ich glaube ein bis zwei mal hatte er einen Satz komplett übernommen.

Ja, das gilt dann schon als "abgeschrieben"

Wenn schon, dann hätte er mindestens die Quelle angeben müssen oder noch besser...eigene Worte wählen.

Auswendig lernen ist noch kein vertieftes Wissen...und genau darum geht es in der Schule!

War das Thema denn bekannt? Wenn nicht ,dann ist es kein Plagiat. Plagiate gibt es doch soweit ich weiß nur, wenn man von Kumpels abschreibt oder bei einer Seminararbeit, die daheim angefertigt wird - aber nicht bei einer in der Schule angefertigten Arbeit.

Mysticcc 
Fragesteller
 05.02.2019, 19:11

es war eine Deutsch-Klausur über ein Buch, welches wir in der Klasse bereits thematisiert hatten

0
BIOwarFIRE  05.02.2019, 19:12
@Mysticcc

Und wie kam der Lehrer auf das Plagiatsding? Hat er da irgendwas überprüft? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das als Plagiat bewerten darf. Der Schüler hat das schließlich selbst geschrieben.

Und Einleitungsgedanken durch Vorbereitunga us dem Internet zu holen ist ebenfalls legitim. Aus dem Heft gelernte Dinge abzuschreiben ist ja schließlich auch kein Plagiat.

0
Mysticcc 
Fragesteller
 05.02.2019, 19:15
@BIOwarFIRE

er hatte die Einleitung glaub ich im Internet mal nachgeschaut und fand die diversen Internetseiten, von wo er, welche Aussage, von welcher Internetseite "abegkupfert" hatte

0
BIOwarFIRE  05.02.2019, 19:19
@Mysticcc

Das kann er ihm nicht vorwerfen. Jedes Argument steht auf irgendeiner Seite. Dann noch zu behaupten er hätte diese Einleitung aus mehreren Seiten zusammenkopiert ist lächerlich. Er hat halt schlicht sich Vorbereitet und die vorbereiteten Inhalte aufs Papier gebracht.

Seid ihr mal zu einem anderen Lehrer gegangen? Fachschaftsleiter?

0

Definition - Plagiat :

https://www.bachelorprint.de/plagiate/

https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat

unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen o. Ä. eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung; Diebstahl geistigen Eigentums"ein Plagiat begehen"

ergo : auswendig Gelerntes = Plagiat, soweit es kein selbst verfasster Text ist.