Wann wird man bei der Gemeinschaftsarbeit befreit?
Mal hörte ich ab 75 Jahre, ein anderes Mal bei Eintritt der Rente, wenn man mindestens 15 Jahre Mitglied ist.
Wer bestimmt es, soll die Mitgliederversammlung abstimmen oder der Vorstand entscheiden?
Was ist mit 50jährigen Frührentner, die nachweislich in einem Jahr eine schwere Erkrankungen haben.
3 Antworten
ist sowas nicht in den statuten festgelegt? --mal nachlesen . ich denke jeder ,der sich noch dazu in der lage fühlt , sollte an gemeinschaftsarbeiten teilnehmen und wennauchnur einen kleinenbeitrag leisten , sonst ist er kein wirkliches mitglied mehr --aber das ist nur mein empfinden ,muß nicht der realität entsprechen .
Üblicherweise macht man Gemeinschaftsarbeit oder man zahlt ...
was genau in dem jeweiligen Kleingärtnerverein gilt, steht in der Satzung
Das sollte in der Satzung stehen.