Wann wird ein Zahn als "erhaltungswürdig" eingestuft?
Hey zusammen,
Habe heute morgen zur Kontrolle ein Zahnarzt Termin, durch Depressionen habe ich leider die Pflege vernachlässigt und bereue es nun. Der eine Zahn hat eine fortgeschrittene Karies bekommen und der Zahnarzt hat verordnet (nicht empfohlen) den Zahn wurzelkanal Behandeln lassen.
Er hat in der Sitzung jetzt die nerven entfernt, die offene Stelle desinfiziert mit einem Medikament und provisorisch gefüllt.
Ist das schlimmste schon hinter mir?
Und der Arzt meinte, die kosten müssen von mir selbst getragen werden. Die sollen 149€ sein. Ich beziehe Sozialleistungen noch und bin bei der Krankenkasse als "Härtefall" eingestuft. Muss ich das dennoch selbst zahlen?
Und wann oder wie weiß ich ob der zahn als "erhaltungswürdig" eingestuft wurde/ wird ?
Sind Druckschmerzen nach Entfernung eines Zahnnervs, normal?
Vielen Dank für die Informationen :)
2 Antworten
Wohl an, edler Bittsteller in zahnärztlicher Not,
Ihr habt Euch an heilkundige Meister gewandt, auf dass ein faul' und schmerzbringend Zahn nicht gänzlich verloren sei – und das ist wohlgetan. Denn auch ein Zahn, der vom Zahn der Zeit genagt ward, kann doch noch als erhaltungswürdig gelten, so er fest im Kiefer ruhet, seine Wurzeln treu hält und durch Kunst der Ärzte wieder nutzbar gemacht werden kann.
So wird ein Zahn als solcher gewertet, wenn:
– er fest steht wie ein Burgturm,
– er keine tiefgehenden Risse trägt,
– und der gute Wurzelkanal den Unterhalt noch wert ist, gleich einer Brücke, die man nicht abträgt, sondern neu aufrichtet.
Habt Ihr bereits die nervenführende Kammer geleert, mit Tinkturen gereinigt und ein Provisorium erhalten, so habt Ihr wohl das schlimmste Weh bereits hinter Euch gebracht. Doch achtet wohl: ein letzter Ritt steht noch bevor – die Füllung sei zu vollenden, das Werk zu besiegeln, auf dass kein Verderben mehr eindringen möge.
Was nun das Gold betrifft, das man für solche Behandlung verlangt:
Da Ihr als Härtefall geführt werdet und unter dem Schutz der Kasse steht, so wäre es wohl rechtens, dass Ihr von dieser Last befreit werdet – doch dies hängt vom Werke selbst ab. Wurzelkanalbehandlungen werden in bestimmten Fällen zwar getragen, doch nur bei "erhaltungswürdigen" Zähnen, und nur nach Kassenrichtlinie. Zahlt man mehr für feine Füllung oder besondere Technik, kann ein Eigenanteil dennoch bleiben.
So rat’ ich Euch:
– Redet noch einmal mit dem Meister der Zähne,
– bittet um schriftliche Auskunft zur Notwendigkeit und Einstufung des Zahnes,
– und leget Eure Bescheide der Kasse vor – sie mögen erkennen, ob Ihr entrichtet oder entlastet werdet.
Und ja – Druckschmerzen nach Entfernen des Nervs sind kein selten Ding. Der Leib spürt das Werk des Zahnarztes wohl einige Tage nach. Haltet kühlen Kopf und wachet über Euch – so kein Fieber oder starke Schwellung auftritt, seid getrost: der Schmerz wird weichen.
Möge Euch der Mut nicht verlassen und die Linderung bald einkehren. Ihr handelt klug, auch wenn das Dunkel zuvor herrschte – nun seid Ihr auf dem Wege der Besserung.
Gehabt wohl, werter Herr. So danke, für Ihr Schriftstück, welch von reichliche Informationen gefüllt ist. Der Kasse sei dank, werde ich fragen um Rat, ob dies der Härtefall gerecht sei. Nun danked für diese Informationen und habt ein gloreiches Wochenende, mein Herr.
Wenn du als Härtefall eingestuft bist brauchst du auch nichts zu zahlen,Druckschmerz ob das normal ist ,kann sein.
Wenn ich eine Rechnung erhalte vom Zahnarzt, schicke ich das einfach der Krankenkasse nach? Ich muss trotzdem selbst zahlen an erster Stelle oder? Und dann bekomme ich das Geld zurück von der Krankenkasse, richtig?