Wann wird ein Hund in Niedersachsen als Gefährlich eingestuft?

1 Antwort

„Erhält die Fachbehörde einen Hinweis auf die gesteigerte Aggressivität eines Hundes, insbesondere darauf, dass Menschen oder Tiere gebissen wurden oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe vorliegt, so hat sie den Hinweis zu prüfen. Ergibt diese Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt sie fest, dass der Hund gefährlich ist.“

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html