Wann müssen Zähler in Mietwohnung getauscht werden?

3 Antworten

Eichfähige Messgeräte, die im rechtsgeschäftlichen Anwendung finden, müssen den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen und müssen spätestens mit Ablauf der Eichgültigkeit grundsätzlich getauscht werden.

Es gelten folgende Werte für die Dauer der Eichgültigkeit:

  • mechanische Elektroenergiezähler: 16 Jahre
  • elektronische Elektroenergiezähler: 8 Jahre
  • Warm- und Kaltwasserzähler: 6 Jahre
  • Wärmezähler: 6 Jahre
  • Balgengaszähler bis 10 m³/h: 8 Jahre
  • Balgengaszähler über 10 m³/h und unter 25 m³/h: 12 Jahre
  • Balgengaszähler ab 25 m³/h: 16 Jahre

Heikostenverteiler sind keine eichfähigen Messgeräte und können so lange eingesetzt werden, wie die Batterie das zulässt. Im Regelfall hält diese ca. 11 Jahre.

Versorgungsunternehmen mit einer ausreichend hohen Menge an gleichartigen Messgeräten können im Wege eines amtlichen Stichprobenverfahrens im Feld befindliche Messgeräte in ihrer Eichgültigkeit nach bestimmten Regeln verlängern

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Wasserzähler müssen bisher nach sechs (kalt) oder fünf Jahren (warm) ausgetauscht werden.

Gaszähler: Die genaue Zeit für den Wechsel kann variieren, abhängig vom Standort und dem Gasversorgungsunternehmen.

Analoge E-Zähler müssen nach 16 Jahren getauscht werden, digitale nach 8 Jahren.

Strom- und Gaszähler müssen geeicht sein. Die Eichung kann allerdings vom Energieversorger stillschweigend verlängert werden, so fern der Zähler keine Auffälligkeiten bei den letzten Ablesung gehabt hatte.

Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sollen vom Gesetzgeber alle Stromzähler durch elektronische Messeinheiten getauscht werden. Dies wird vom Netzbetreiber nach und nach geleistet. Man hat aber kein Recht, den Einbau einer solchen Messeinheit zu erzwingen.