Wann kommt mein Kartenführerschein habe den Pinke Zettel seit 29.5.2017?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist schon 19 und hast den pinken Zettel erst seit knapp zwei Wochen?

Und selbst wenn du ihn schon seit Ende Mai 2016 hättest, kann da was nicht stimmen, denn da warst du auch schon 18.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der "pinke Zettel" - also die Prüfbescheinigung - noch 3 Monate gültig und ab diesem Tag kannst du dir den Kartenführerschein an der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abholen.

Gruß Michael


MultiVitamin36 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 13:13

Aber ich muss ja ein Brief haben wo drauf steht das ich den Führerschein abholen kann ohne Brief wird schwer.

MultiVitamin36 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 12:54

Ich hatte mit 19 meine dritte Fahrprüfung

19Michael69  10.06.2017, 12:58
@MultiVitamin36

Dann hattest du nie den BF17 und der "pinke Zettel" war von Anfang an ungültig. Das hätte dir aber auch der Prüfer oder dein Fahrlehrer sagen müssen.

Jetzt gehst du nächste Woche an die Fahrerlaubnisbehörde und holst dir deinen Führerschein ab.

Im Normalfall liegt der direkt zur Abholung bereit. In deinem "speziellen Fall" kann aber auch ein Anruf vorher nicht schaden, damit du nicht umsonst hingehst.

Gruß Michael

MultiVitamin36 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 11:34

Aber ich bekomme die per Post.

19Michael69  10.06.2017, 12:02
@MultiVitamin36

Nein, den muss man abholen !!!

Ich kann aber noch immer nicht folgen ?!?!

Den "pinken Zettel" bekommt man beim BF17 (Begleitetes Fahren) und der wird 3 Monate nach dem Vollenden des 18. Lebensjahres ungültig.

Wie kannst du mit 19 noch nur den pinken Zettel haben?

Wann wurdest du 18 und wann hast du die Fahrerlaubnis gemacht?

Wenn man beim Absolvieren (und Bestehen) der Prüfung schon 18 ist, dann bekommt man zwar eventuell auch die Prüfbescheinigung, kann oder muss sich dann aber direkt den "Kartenführerschein" abholen.

Gruß Michael

NoHumanBeing  07.11.2024, 10:43
@19Michael69

Das stimmt nicht.

Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt. Der Kartenführerschein wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.
[..]
Nach Aushändigung des VNF wird der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei hergestellt und anschließend durch die Deutsche Post AG als "Einschreiben Einwurf" an der bei Antragstellung angegebenen Anschrift zugestellt (Einwurf in den Briefkasten).

Quelle: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/fahrerlaubnis-fuehrerschein/artikel.283188.php

Meines Wissens, musst du dir den Führerschein selbst abholen.
Der wird dir nicht automatisch zugeschickt.
(Pinken Zettel und Personalausweis vorlegen)