Wann kann ich eine Vereinsmitgliedschaft fristlos kündigen?

5 Antworten

so wie du das beschreibst, wollen die dich raushaben. also sprich mit dem Vorstand über eine auflösung des Vertrags und alles ist gut. wenn der Verein NICHT für die Inhalte dieser Vereinsseite verantwortlich ist (z.b. wenn es eine Fanpage ist), dann kann er auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auch bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern sollte sich der Verein nicht einmischen. Ihr seid erwachsen, also klärt das unter euch. alles andere ist doch peinlich

Wenn es sich dabei um die Facebookseite des Vereins handelt, kann der Verein den Eintrag zunächst nur löschen. Man kann die Äußerung aber ohne weitere Untersuchungen leider nicht direkt einer Person zuordnen. Sollte eine abfällige Äußerung - egal welcher Art - einer Person zugeordnet werden können, wird der Verein gewiss zunächst das Gespräch mit ebendieser Person suchen und abhängig vom Einzelfall eine Lösung anstreben.

Bei uns gibt es Grundsätze der Gemeinschaft und des Verhaltens, die nicht nur für unsere Spieler sondern auch für übereifrige Fans und übermotivierte Eltern gelten...

Danke für die schnelle Antwort. Die Angelegenheit wollte ich auch klären. Derjenige ist aber einfach eine sehr primitive Persönlichkeit, hat sich weder entschuldigt noch möchte er die Sache klären. Die Verantwortlichen im Verein sagten mir zwar im Gespräch, dass es ein absolutes No-Go wäre, aber haben trotzdem überhaupt nichts unternommen.

Die Beleidigung fand übrigens in einer Gruppe direkt vom Verein statt, in der regelmäßig über Neuigkeiten informiert und über alles was mit dem Verein zu tun hat diskutiert wird.

Was passiert ist, ist schlimm, aber kein Grund für eine fristlose Kündigung, denn Du wurdest weder von oder im Namen des Vereins oder deren Vorstand beleidigt.

Für das was die Mitglieder privat treiben und Facebook ist privat, sind diese nicht haftbar. Die müssen maximal die Beleidigung löschen lassen, wenn es in deren FB Gruppe passiert, aber mehr auch nicht.

Was Du machen kannst. Anzeige gegen das Mitglied wegen der Beleidigung erstatten (würde ich dir dringen zu raten, denn Beleidigungen wegen Behinderungen werden wesentlich höher eingestuft und bestraft) und die Mitgliedschaft ordentlich kündigen. Musst Du leider mit den nochmaligen 150 € leben. Hingehen würde ich nicht mehr, darfst Du aber wenn Du willst, eben bis zum 31.12.2013 dann.

Im Arbeitsrecht sind fristlose Kündigungen z. B. dann möglich, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derart zerrüttet ist, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer gestohlen hat oder das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht hat, z. B. Firmengeheimnisse ausgeplaudert.

Wenn ich das auf deine Mitgliedschaft übertrage, würde ich sagen, hier trifft Ähnliches zu. Euer Verhältnis hat einen solchen Schaden genommen, dass dir eigentlich nicht mehr zuzumuten ist, weiterhin Mitglied zu sein.

An deiner Stelle würde ich so argumentieren, sofort austreten und ab sofort keine Beiträge mehr bezahlen bzw. die Einzugsermächtigung widerrufen.

Sollte der Verein damit nicht einverstanden sein, bliebe ihm nur der Klageweg. Aber ob dieser bei diesem Streitwert und der Sachlage eingeschlagen würde, bleibt zu bezweifeln. Fange aber jetzt schon mal rein präventiv an, "Gedächtnisprotokolle" zu schreiben (Wer hat wann was zu wem gesagt). Sollte die ganze Sache später tatsächlich vor Gericht landen, ist für den Juristen jedes Stück Papier ein besserer Beweis, als eine bloße mündliche Aussage.

Bevor es aber soweit kommen sollte, kannst du immer noch einknicken, falls du Post von einem Anwalt oder danach vom Richter bekommst.