Wann ist mit Fahrrädern handeln gewerblich?

9 Antworten

Gewerbe: dauerhaft, planmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht.

Alles, was über eine einmalige Tätigkeit hinausgeht, ist demnach gewerblich.

Steuerlich kann auch eine einmalige Tätigkeit relevant sein.

Es ist dann gewerblich, wenn die Motivation zum Kauf darin liegt, es mit Gewinn wieder zu verkaufen.

Auch, wenn's nur ein Fahrrad im Jahr ist. Das ist nur eine Größenordnung, die niemandem auffällt.

Dann mal wieder die Langversion:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Das, was Du da machst ist eindeutig gewerbliches Handeln.

Ja, das ist eindeutig gewerblich, weil du das mit Gewinnabsicht tust.

Guteantwort251 
Fragesteller
 28.01.2022, 09:04

Ja aber es handelt sich nicht um mehrere 100 Fahrräder oder mit Gewinn 1000€ es sind vllt mal 150€oder so

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Mediachaos  28.01.2022, 09:18
@Guteantwort251

Die Höhe des Gewinns ist dabei irrelevant. Es gilt die Absicht, Gewinne zu erzielen.

Um dich korrekt zu informieren hilft Google sehr gut. Da findest du offizielle Informationen auf den Websites der Behörden etc.. Oder schau', ob es einen entsprechenden Kurs bei der Volkshochschule gibt.

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verreisterNutzer  28.01.2022, 09:21
@Guteantwort251

Wenn Du Artikel kaufst, mit der Absicht sie zu einem besseren Preis zu verkaufen, dann nennt man das Gewinnerzielungsabsicht und genau das ist gewerblicher Handel. Auf den Umfang kommt es nicht an. Die Frage ist, was duldet das Finanzamt.
Bei einer geringen Größenordnuung von ein oder zwei mal im Jahr, kannst du dem Finanzamt villeicht noch erklären, dass Du das Fahrrad für dich selbst gekauft hast und es Dir dann doch nicht gefallen hat. Deshalb hast Du es (mit Gewinn) wieder verkauft.... was vollkommen legal ist. Erzählst Du dem Finanzamt, das es Dir Freude macht Fahrräder zu reparieren, dann ist das FA sogar verpflichtet deine Geschäfte steuerlich zu betrachten.

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Guteantwort251 
Fragesteller
 28.01.2022, 09:29
@verreisterNutzer

Große Reparaturen sind das nicht... Ich bringe sie meistens zum Fahrradreparatur, z.b. lasse ich die Kette da machen oder das Schaltwerk wenn es kaputt ist

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verreisterNutzer  28.01.2022, 09:52
@Guteantwort251

nochmal, es spielt keine Rolle was Du an den Fahrrädern machst und ob Du überhaupt Gewinn damit erzielst, es kommt einzig und allein darauf an, mit welcher Absicht Du die Fahrräder kaufst. Kaufst Du sie für Dich um sie zu benutzen, planst eine Tour damit und überlegst Dir dann, es doch wieder zu verkaufen, dann ist das ganz allein deine persönliche Angelegenheit, die das FA überhaupt nicht interessiert.

Kaufst Du sie aber in der Absicht, weiter zu verkaufen, egal ob Du noch was daran machst oder nicht, dann ist das Gewinnerzielungsabsicht. Das Finanzamt unterstellt diese Absicht und Du darfst dich dagegen wehren, oder musst dir die Unterstellung gefallen lassen.

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RedPanther  28.01.2022, 09:54
@Guteantwort251

Es geht allein um die Absicht!

Nicht um den Umfang und nicht darum, ob du damit unterm Strich wirklich was verdienst.

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