Artikel weiter teurer verkaufen weil es nicht passt einmalig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du darfst legal weiterverkaufen. Ist ja jetzt deines.

Ob du gewerblich handelst hängt auch vom Ausmaß ab. Bei einmaligem Handel in Gewinnerzielungsabsicht wird kaum jemand etwas sagen.

Ist es denn überhaupt legal das zu machen?

Klar. Aber da die Haltefrist von 1 Jahr nicht erreicht ist, wäre dies ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG und damit steuerpflichtig. Allerdings gibt es eine Freigrenze von 600,- € pro Jahr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Klar, ist das legal...nennt sich "freie Marktwirtschaft"- ob du für die Ware zu einem höheren Preis dann auch einen Käufer findest, ist eine andere Sache.

(Und denk dran- nur versicherter Versand mit Sendeverfolgung)

Gegen einmal ist nichts einzuwenden.