Wann ist es legal, die Feuerwehr zu rufen?

35 Antworten

Ich sag jetzt mal so: wenn du die Feuerwehr aus Jux und Tollerei anrufst, obwohl eigentlich nichts ist, wirst du dich später auf eine schöne Rechnung freuen können. Denn dir wird dann alles in Rechnung gestellt werden.

Generell ist es so, dass man die Feuerwehr nur in Notfällen ruft. Eben wenn es brennt, bei Unfällen und ähnlichem. Nebenbei erwähnt ist es die Feuerwehr die Häuser aufbricht, wenn zum Beispiel der Rettungswagen gerufen wurde und schließlich vor verschlossener Türe steht. 

Eine Katze auf dem Baum würde ich aber nicht als Notfall ansehen. Da sollte man mit Leiter immer noch selbst Hand anlegen.

Was den Fehlalarm betrifft (man meint einen Notfall zu haben und ruft die Feuerwehr), muss man sich bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen. Bei uns ist beispielsweise ein Fehlalarm "umsonst". Die meisten Fehlalarme, nur so am Rande, kommen von der Technik. Da meint ein Rauchmelder es würde brennen, obwohl es doch nicht so ist.

Klar kann man auch für Tierrettung anrufen. 

1
@Flupp66

Tierrettung heißt nicht Katze auf dem Baum.

Die Katze auf dem Baum befindet sich nicht mal in Lebensgefahr. Mal ehrlich, willst du wirklich wegen einer Katze auf dem Baum die Feuerwehr rufen? Was machen die anderes als ne Leiter an den Baum zu stellen und das Tier runter zu holen. Das kann man selber auch.

Denk daran auch Feuerwehrleute sind Menschen mit ganz normalen Berufen, wo du sie heraussprengst, hältst sie eventuell von anderen wichtigeren Einsätzen ab und das für etwas, was man selber auch kann?

1
@Flupp66

Jaja die gute Katze. Ich kenne nicht einen Feuerwehrmann der berichten kann das die Katze wirklich nicht mehr herunter kam. Spätestens wenn der Feuerwehrmann auf der Leiter da ist hat die Katze kein Bock mehr und erst recht keinen Bock sich vom Feuerwehrmann anfassen zu lassen. Dann klettert sie runter und der Feuerwehrmann steht oben bedröppelt alleine auf der Leiter...
Aber ja eigentlich Fällt auch die Tierrettung in den Aufgabenbereich der Feuerwehr. Was dann wirklich anfällt sind aber eher Dinge wie: Tiere aus irgendwelchen Gruben oder auch mal Pferde, Kühe u.s.w aus Schlammlöchern retten.

1

Bei Notfällen wie Feuer (logisch), durch Naturkatastrophen etc. ausgelösten Notfällen oder auch bei Unfällen, bei denen Gefahrgut im Spiel ist. Außerdem macht Feuerwehr Tier- und Personenrettung, z.B.: Katze kommt nicht mehr vom Baum, Kind klemmt fest, Schaf ist in ein Erdloch gefallen etc.

Grundsätzlich ist es nicht strafbar, die Feuerwehr anzurufen, wenn du dir nicht sicher bist, ob ein Notfall vorliegt oder nicht. Du kannst immer anrufen, deinen Notfall beschreiben und dann die Feuerwehr entscheiden lassen, ob sie eingreifen muss oder nicht bzw. ob sie jemand anderen schicken. Im Zweifelsfall lieber einmal zu oft als einmal zu wenig den Notruf wählen! Das gilt natürlich auch für Polizei und Notarzt. Einfach anrufen, Situation beschreiben und anhören, was dir gesagt wird. Selbst wenn es sich als Fehlalarm entpuppt, du aber Anlass hattest, einen echten Notfall zu befürchten, wird dir das nicht zur Last gelegt - zum Glück, denn sonst würde ja niemand mehr für andere den Notruf wählen.

Das gilt natürlich nicht bei Spaßanrufen, bei denen überhaupt kein Notfall vorliegt, oder wenn du beim Anruf falsche Angaben machst.

Ich zitiere mal aus meinem Ersthelferkurs vom Montag,  Teamwr:

Wann immer Sie es ernsthaft für einen Notfall halten, rufen Sie die 112. Besser einmal zu viel als ein einziges Mal zu spät oder gar nicht. Ein Fehler ist das nicht, besser Notruf als Tote.

(er fügte noch an: Dass man keinen Jux draus macht, ist klar).

Also: Unfall, Feuer, Menschen in Gefahr- Notruf absetzen.

Gelernt: mittlerweile soll man immer die 112 nehmen, die Nr werden gebündelt. 

Dein Notruf geht in einer Notrufzentrale ein und die entscheiden dann von Fall zu Fall, ob ein Notfall vorliegt, das kann z.B. auch mal eine Katze sein, die auf dem Baum sitzt und sich nicht mehr runtertraut. Ob man den Einsatz bezahlen muß, ist evtl. auch vom Ermessensspielraum der Fw abhängig. Auch wenn man versehentlich Wasserdampf für einen Brand gehalten hat, muß man nichts bezahlen. Im Zweifel kommt die Fw lieber einmal umsonst als einmal vergebens. Brandbekämpfung ist heute nur noch ein geringer Teil der Einsätze.

Es ist immer "legal", die Feuerwehr zu rufen. Wenn man sie allerdings ruft, ohne dass es dazu einen Anlass gibt, sind sie berechtigt, euch den Einsatz in Rechnung stellen. Ein solcher Einsatz kann je nach Anfahrt und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge rund 2000 EUR kosten.