Wann is ein Durchsuchungsbefehl gültig?
Hi hab eben einige Polizeivideos gesehen und wundere mich etwas...
Einige Leute behaupten, dass ein Durchsuchungsbefehl ungültig wäre, während andere meinten, dass eri.O. wäre.
Was stimmt da genau?
Muss der Durchsuchungsbefehl vom Richter selbst unterschrieben worden sein oder reicht es aus, wenn er ka von einem Mitarbeiter des Gerichts oder einer anderen Mitarbeiterin den öffentliches Dienstes sozusagen im Auftrag des Richters unterschrieben wurde?
6 Antworten
Moin,
voraussetzung für die Durchsuchung beim Beschuldigten ist, dass ein Tatverdacht vorliegt, die Wohnung bzw räume des Beschuldigten durchsucht werden sollen, dass die Durchsuchung dem auffinden von Beweismitteln dient und dass die Durchsuchung verhältnismäßig ist, dh dass es kein milderes weniger einschneidendes aber gleich wirksames Mittel gibt, um die Wahrheit zu erforschen, vgl § 102 StPO.
darüber hinaus hat der Richter die anordnungskompetenz, bei Gefahr in Verzug jedoch auch die StA und deren Ermittlungspersonen (dazu zählen auch Polizisten), vgl § 105 StPO.
- Die richtige Bezeichnung ist Durchsuchungsbeschluss.
- Das von einem Richter unterzeichnete Original des Beschluss verbleibt in den Gerichtsakten, die Ausfertigung wird vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts unterschrieben.
Ja, im Original, welches bei den Gerichsakten verbleibt.
Der richterliche Beschluß muß neben dem Gerichtssiegel tatsächlich auch die Unterschrift des Richters tragen, nur daß dieser Originalbeschluß weder dem zu Durchsuchenden noch der Staatsanwaltschaft übergeben wird, sondern in den Akten des Gerichts verbleibt.
Ja, meist unterschreibt die Ausfertigungen der Rechtspfleger als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle am Amtsgericht.
Meiner Meinung nach muss der Durchsuchungsbeschluss vom Richeter selbst unterzeichnet sein. Ganz einfach weil es dabei um einen der gravierendsten Eingriffe überhaupt geht. Außerdem sind Beschlüsste meist Begrenzt, bspw. steht dann sowas wie "Wohn und Arbeitszimmer des Beschuldigten" das schließt praktisch das Kinderzimmer der 5 Jährigen Tochter schon mal aus. Und ich glaube wenn der Beschluss älter ist als 6 Monate(???) hat er ebenfalls keine Gültigkeit mehr.
Das wird die Damen und Herren der KriPo allerdings nicht davon abhalten trotzdem zu durchsuchen wann und was sie wollen. Allenfalls kann dein Anwalt im Nachgang versuchen den Beschluss zu kippen.
https://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g
viel Spaß beim anschauen, sehr lehrreich
Es reicht eine mündliche Bestätigung, sprich: Ein Anruf und Bejahung der Durchsuchung, geht in Sekunden.
Aber wenn eine mündliche Bestätigung ausreicht, woher soll man dann wissen, ob so eine Durchsuchung auch i.O. und nicht illegal ist?
Dann könnte doch an sicher jeder kommen und so ein Vordruck einem vor die Nase halten und die Wohnung durchsuchen oder?
Weil im Nachhinein die Rechtmäßigkeit begründet werden muss. Völlig grundlos wird die StA keine Durchsuchung anordnen.
Wenn du körperlich durchsucht wirst musst du es auch einfach hinnehmen und brauchst dafür keinen Vertrag. Es benötigt halt Rechtmäßigkeit.
Und wie sieht es dann mit der Kopie eines solchen Beschlusses aus, den die Polizisten dabei haben?
Reicht da die Unterschrift eines entsprechend Beauftragten, der im Auftrag des Richters handelt?