Wann gilt der Vertrag beim Mieterschutzbund?

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Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintritt.

Ab Beginn der Mitgliedschaft wirst Du von Anwälten beraten.

Allerdings ist für Gerichtsverfahren und dort benötigte Anwälte kein sofortiger Rechtsschutz vorhanden sondern, wie bei jeder RS-Versicherung muss eine Wartezeit von drei Monaten erfüllt sein und Altvorgänge ( Vorgänge vor Abschluss der RS-Vericherunn) werden von der RS ohnehin nicht übernommen.

§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben, wenn sie diese Satzung anerkennen. Die Mitgliedschaft beginnt ab Beitritt rückwirkend zu Beginn des laufenden Quartals (01.01., 01.04, 01.07, 01.10.) eines jeden Jahres. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Beitrittserklärung, der vom Vorstand innerhalb von 6 Monaten schriftlich widersprochen werden kann.

So steht es in der Satzung:

http://www.mieterschutzbund.de/satzung.php?nav=5#Paragraph3

wunhtx  22.08.2010, 11:40

Ich stelle fest, dass es sich hier wohl nicht um einem DMB-Mieterschutzbund handelt, oder der Verein hat in Recklinghausen, Herne, Bottrop eine eigene Satzung entworfen.

Beitritt kann nicht rückwirkend erfolgen, sie beginnt mit dem beitritt.

wunhtx  22.08.2010, 11:43

Der von Dir angegebene Mieterschutzbund e.V. hat nichts mit dem Deutschen Mieterbund ( DMB )zu tun.

critter  22.08.2010, 12:08
@wunhtx

Es wurde aber nach dem Mieterschutzbund gefragt.

Egal welchen Vertrag Du abschließt. Er gilt ab dem Datum an dem die Unterschrift geleistet wurde und dem dann eingetragenen Datum.

Oder es wird im Vertrag ein bestimmter Termin als Vertragsbeginn angegeben. Dann gilt der Vertrag ab diesem Datum.

Wenn du deinen Aufnahmeantrag stellst, bist du zwar sofort Mitglied. Für ein allgemeine Beratung ergibt es da keine Probleme. Eine Vertretung vor Gericht geht aber gleichfalls erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Hinter dem ganzen steckt auch eine Rechtsschutzversicherung und diese ist an der gesetzlichen Vorgabe gebunden-