Wann endet die Schweigepflicht der Schulsozialarbeit?
Meine Schulsozialarbeiterin hat mir vor unserem ersten Gespräch versichert, dass sie eine Schweigepflicht hat und mit niemandem über die Dinge reden darf, die ich ihr erzähle. Nachdem ich versehentlich bei einem Gespräch mit ihr darauf hingedeutet habe, eventuelle Suizidgedanken zu haben, kam sie mir wirklich sehr besorgt vor. Das kann ich natürlich verstehen, aber jetzt habe ich Angst, dass sie sich dazu gezwungen fühlt, irgendwen zu kontaktieren und zu informieren, wobei ich noch gar nicht mit ihr näher darüber gesprochen habe. Eigentlich kann sie sich bisher gar nicht sicher sein, ob das tatsächlich der Fall ist. Ich weiß auch nicht, ob ich beim nächsten Gesprächstermin darüber sprechen kann, da ich eben nicht weiß, wann ihre Schweigepflicht aufhört. Ich habe ihr schon mehrfach verdeutlicht, dass es in meinem Leben keine erwachsene Person gibt, der ich vertraue oder die mir helfen kann.
Kann sie sich auch dazu entscheiden, das für sich zu behalten, oder ist sie ab einem gewissen Punkt dazu verpflichtet, bspw. meine Familie zu informieren, auch wenn sie weiß dass das alles nur schlimmer für mich machen würde?
4 Antworten
Wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen, hört die Schweigepflicht auf
Naja würdest du dich umbringen wäre das fahrlässige Tötung.
An sich müsste sie eigentlich etwas sagen
Wenn sie den Eindruck hat, es liegt akute Selbstgefährdung vor, dann wird sie 'was sagen'
Beispiel : Du steigst aus dem Gespräch aus und sagst, Du schmeißt Dich jetzt vom Dach und rennst die Treppen rauf.
Alles was du sagst bleibt auf jeden Fall geheim für deine Familie. Auch wenn du von der Schule weg bist.
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sollte sie bei einem Klienten echte Suizidgedanken zu fühlen ,dann wird sie zuerst mit dir darüber sprechen . . Das Thema ist zu wichtig , um es für sich zu behalten und nur in die Akten zu schreiben.
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Was sie aber machen könnte, ist , in einer Gruppe , in der Sozialarbeiter*innen ihre Fälle besprechen , deine Suizidäußerungen zu besprechen . Anonym natürlich .