Wann hört die Schweigepflicht eines Schulsozialarbeiters auf, hat dieser überhaupt eine Schweigepflicht?
So. Ich bin 15 Jahre alt...-unwichtig- Frage wurde o.g. Problematik: Ich unterscheide bei meinem Leben zwischen zwei Geheimnissen G1 und G2 (nicht Gipfel! ) G1 hat etwas mit sexuellem Missbrauch zu tun... (Oops...naja, wer interessiert sich schon für die Probleme eines Teenager) Das ist NOCH ein Geheimnis. Allerdings gibt es ein paar Faktoren, die es mir schwer machen, dies zu wahren. G2 ist gestern in der Schule aufgetaucht. Naja. Ich war nicht gerade glücklich darüber, mal sanft gesagt. Durch meine, finde ich, etwas unangemessene Reaktion konnte ich es nicht mehr verbergen. Es folgte: Polizei, Eltern, Lehrer, Schulsozialarbeiter. Ich wünschte ich hätte eine Kopie meiner Aussage mitgenommen, dann hätte ich mir die Erklärungen sparen können. Und nun habe ich ernsthaft mit dem Gedanken gespielt, dem Schulsozialarbeiter alles zu erzählen(keine Ahnung wie ich darauf kam, ich hatte die ganze Zeit über kein Bedürfniss zu reden etc.), und die Reaktion abzuwarten. Allerdings kann ich da nicht Eltern gebrauchen, die etwas...extravagant sind. Deswegen haben Schulsozialarbeiter Schweigepflicht bei... s. Missbrauch, der aber schon Jahre her ist? Bei leichtem Ritzen? (Nicht ständig, aber manchmal) Ich glaub das ist genug. Naja, man kann Suizidgedanken noch mit rein nehmen (Aber nur manchmal) hat da jemand vielleicht Ahnung?
3 Antworten
wenn er staatlich anerkannter sozialarbeiter ist, hat er schweigepflicht. und diese hört meines wissens nach immer dann auf, wenn es um ein aktives verbrechen geht. wenn du ihm also erzählst, dass du jemanden missbraucht hast, muss er das melden. wenn es andersrum (passiv) ist, dass du missbraucht wurdest, muss er das nicht.
Die Schweigepflicht hört auf jeden Fall auf wenn Du dich und / oder andere in Gefahr bringst oder es einen begründeten vedacht gibt...
Also durch ritzen und/oder Selbstmord Gedanken endet die Schweigepflicht
Danke...ich nehme (? Zum Glück? ) die passive Form an...
Muss er nicht...hört sich ehrlich gesagt nicht gerade sicher an...na, mal sehen
Also erstmal hat der Schulsozialarbeiter Schweigepflicht. Sofern es keine akute Missbrauchssituation ist- du also nicht gerade von jemandem misshandelt wirst, bleibt diese Schweigepflicht auch bestehen (bei aktuellen Fällen muss logischerweise etwas passieren- da es dich ja derzeit bedroht).
Ja, er hat schweigepflicht, außer du gefährdest dich oderjemand anderen...dann muss er handeln. So hat man es uns erzählt