Inwiefern haben Lehrer Schweigepflicht?
Hallo,
ich würde gerne wissen ob Lehrer eine Schweigepflicht haben. Ich hab das zwar mal einen Lehrer von mir gefragt (er hat „grundsätzlich ja“ gesagt) aber ich bin mir echt unsicher geworden, weil im Internet sagen viele das sie es haben aber auch andere das sie es nicht haben und das man Lehrern nichts anvertrauen kann, weil sie einfach nichts für sich behalten. Stimmt das? Haben die jetzt Schweigepflicht oder nicht?
Meine Fragen währen auch:
Inwiefern hat ein Lehrer, Vertrauenslehrer und so ein Schulsozialarbeiter eine Schweigepflicht?
Kann man einem Lehrer ein Geheimnis anvertrauen das einen belastet ohne das er es im Lehrerzimmer oder wo anders weiter erzählt? Wenn man ihn darum bittet es niemandem zu sagen, darf er das dann jemandem erzählen? Und bei etwas schlimmeren Problemen?
Muss er den Eltern was erzählen wenn man in Lebensgefahr sein könnte? Also wenn man z.B. auch sagt das man manchmal denkt das man einfach nicht mehr Leben will aber eigentlich gar nicht sterben will und sich auch niemals etwas antuen wollen würde. Würde ein Lehrer denken das man trotzdem in Lebensgefahr sein könnte/ist?
Ich würde mich freuen wenn ihr euch kurz Zeit nehmen würdet um mir zu antworten, falls ihr etwas darüber wisst. Super wäre es, wenn jemand der Lehrer ist antworten würde, weil ich denke die müssten es ja eher wissen:)
LG
3 Antworten
Lehrer unterliegen keiner echten Schweigepflicht. Schulpsychologen, Ärzte, Sozialarbeiter (und weitere Berufsgruppen) hingegen schon (Vertrauenslehrer theoretisch auch).
Im Zweifelsfall nachfragen, ob die Person der Schweigepflicht gemäß StGB § 203 unterliegt. Wenn ja, hat sie die Schweigepflicht zu bewahren. Falls nein, dann könnten trotz individueller Vereinbarung andere Pflichten die Person zwingen Informationen weiterzugeben. Unabhängig davon müssen Informationen dennoch vertraulich behandelt werden und dürfen nicht, auch von Lehrkräften nicht, einfach so in die Welt hinausposaunt werden.
Nachtrag: Bei Gefahr für Leib und Leben kann eine automatische Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen. Jedoch nur soweit, um die Gefahr abzuwenden. Wenn es nicht akut ist, gilt die Schweigepflicht. Eine automatische Information an die Eltern gehört nicht dazu, obwohl natürlich die Umstände dazu führen können, daß diese irgendwie über einen Vorfall informiert werden.
Schweigepflicht und nicht volljährig sein laufen gerne mal konträr. Der Lehrer hat auch Pflichten den Eltern gegenüber.
Lehrer unterliegen keiner Schweigepflicht gemäß StGB § 203. Sie müssen die Informationen vertraulich behandeln, ihre anderen Pflichten lassen jedoch keine Schweigepflicht zu.
Du darfst ihm Geheimnisse anvertrauen wenn es um Leben und tot geht muss er aber etwas sagen