Wann darf man ein Produkt als "grün" bezeichnen?


22.09.2023, 17:51

Ich meine dies im Sinne von Nachhaltigkeit des Produktes.

3 Antworten

Es müsste Licht mit Wellenlängen zwischen etwa 520 und 570 nm reflektieren.


"grün" (im Sinne von "umweltfreundlich") ist kein fest definierter und geschützter Begriff.

Tipp:
Du solltest schon eine gute Erklärung als Hersteller / Vertreiber von Waren haben, warum Du Dein Produkt so nennst. Denn irgendwer wird fragen und im Zweifel kann es heute dank Internet schnell den Ruf ruinieren, wenn Du es "einfach nur so" behauptest ohne das dort irgend etwas dahintersteckt mit dem Du es auch begründen kannst.


Silo123  28.09.2023, 07:54

Das machen doch alle, ohne , daß irgendwas dahintersteckt, und da es alle machen.....

Waldmensch70  28.09.2023, 08:20
@Silo123

Ja, mag sein. Leider.

Ob und wie weit man das als Kunde dann hinterfragt, das liegt ja an einem selber.

Aber wenn man es macht, dann sollte der Verkäufer auch eine Erklärung parat haben, warum sein Produkt „grün“ ist (in wie weit es sich von anderen, „nicht grünen“ Produkten positiv unterscheidet).

Silo123  28.09.2023, 08:23
@Waldmensch70

Klar, man kann einiges hinterfragen und bei den großen und bekannten gibt es auch häufiger mal Journalisten , die was aufdecken und dann kommt teils ein kleiner Aufschrei in der Öffentlichkeit. Nur die anderen sind nicht besser oder sogar noch schlimmer.

Waldmensch70  28.09.2023, 08:27
@Silo123
und bei den großen und bekannten gibt es auch häufiger mal Journalisten , die was aufdecken und dann kommt teils ein kleiner Aufschrei in der Öffentlichkeit. Nur die anderen sind nicht besser oder sogar noch schlimmer.

Ja. Dem widerspreche ich ja gar nicht.

Aber was hat das damit zu tun ab wann man es darf? Denn das war ja schließlich die Frage.

Hallo,

Die Farbe wäre ein 100%iges Kriterium:

Ein grüner Apfel, ein grünes Hemd, eine grüne Tasse, ...

Aber wenn du es im Sinne von umweltfreundlich meinst, ich denke, das ist kein geschützter Begriff. Dementsprechend gibt es keine zwingenden Kriterien.