Wann darf der Personalrat mir eine absage zur meiner Einstellung erteilen?
Hey ich hätte da mal eine Frage unzwar wollte ich dieses Jahr noch eine Ausbildung im Bereich Pflege anfangen. Ein Betrieb der mich ausbildet, den habe ich bereits und für die Schule habe ich mich außerdem auch beworben und eine zusage von denen erteilt bekommen. Allerdings steht jetzt in der Mail drinne, dass die sich bei mir erneut melden würden, sobald die Zustimmung des Personalrats zu meiner Einstellung vorliegt.
Nun zu meiner Frage:
Sagt dies euch etwas? Und wann könnte der Personalrat mir eine sogenannte „Absage“ erteilen?
kennt sich denn irgendwer damit aus ???
1 Antwort
Der Personalrat muß einer Einstellung zustimmen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - ablehnen kann er, wenn z. B. die Auswahl der Bewerber gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen hätte, der Einzustellende den Betriebsfrieden etc. stören könnte oder wenn andere Mitarbeiter benachteiligt würden.
Mach´ Dir keine Sorgen - das ist i. d. R. nur eine (notwendige) Formalie.