Wann bekommt man Geld der Heizkostenabrechnung zurückerstattet?

6 Antworten

Im Dez. 13. erfolgte die "Jahresablesung" für das Jahr 2013. Diese fließt ein in die Jahresabrechnung 2013 für sämtliche Betriebskosten. Der Vermieter hat nun Zeit abzurechnen (für 2013) bis zum 31.12.2014. Er sollte es tun, sobald er dazu in der Lage ist, also sämtliche Daten hat. Das könnte durchaus im Mai, September sein. Erst wenn die Abrechnung erfolgt ist, wird geklärt sein, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben da ist. Wenn bis 31. Dez. 14, 18:00 h dir die Abrechnung nicht zugestellt wurde, brauchst du nichts mehr nach zu zahlen. Guthaben wäre spätestens innert 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung aus zu zahlen. Für dich heißt das, du musst dich gedulden bis abgerechnet wurde. Dann hast du Anspruch auf die Rückzahlung. Wenn dann der Vermieter nicht zahlt bzw. gezahlt hat, kannst du das Guthaben von der nächsten Mietzahlung in Abzug bringen.

Scaver  17.01.2014, 00:52

Das könnte durchaus im Mai, September sein.

Das kann auch schon früher sein. Unser Vermieter hat die Daten immer alle Anfang Januar des Jahres und erstellt die Abrechnung sofort.

Wenn bis 31. Dez. 14, 18:00 h dir die Abrechnung nicht zugestellt wurde

Wie bitte kommst Du auf 18 Uhr. Die Frist liegt bei 23:59 Uhr,sprich bis zum Ablauf des Tages. Es gibt auch Orte, wo die Post noch nach 18 Uhr zugestellt wird... ggf. auch am 31.12. (ist schließlich kein Feiertag).

albatros  17.01.2014, 01:30
@Scaver

Da lies mal das entsprechende Urteil (kannste ergooglen). Der Mieter ist nicht verpflichtet nach Ablauf üblicher Geschäftszeiten, noch dazu an Silvester, in den Briefkasten zu gucken.

Selbstverständlich kann der Vermieter jederzeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes über die Vorauszahlungen abrechnen. Was dein Vermieter macht ist seine Sache. Es geht hier um die Frist, bis wann spätestens die Abrechnung zugestellt sein muss um noch Nachforderungen geltend machen zu können.

anitari  17.01.2014, 09:04
@Scaver

Unser Vermieter hat die Daten immer alle Anfang Januar des Jahres und erstellt die Abrechnung sofort.

Auch die Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger?

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Nemisis2010  17.01.2014, 11:05
@anitari

Auch die Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger?

ich auch, die Abrechnung für Strom (wegen Allgemeinstrom) und Gas geht ja recht fix, aber die vom Wasser - die dauert und dauert -:)

anitari  17.01.2014, 11:52
@Nemisis2010

Bei mir ist es genau umgekehrt. Strom und Gas werden erst frühestens im Mai/Juni abgerechnet, Gas sogar manchmal erst Mitte Juli.

Das kommt darauf an wie der Abrechnungszeitraum des Hauses ist.

Ist es z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Nebenkostenabrechnung für 2013 erst am 1.1.2015 Anspruch.

Nebenkosten sind ja nicht nur Heizkosten. Da wären u. a. noch Wasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen usw.

Dann kommt es noch drauf an wann Du eingezogen bist und wie hoch Deine monatlichen Vorauszahlungen waren.

Sei Dir also nicht zu sicher das Du Geld zurückbekommst.

Hast du denn deine Nebenkostenabrechnung schon erhalten? Der Vermieter hat 12 Monate Zeit, diese zu erstellen!

Das wird normalerweise mit der Miete verrechnet....

peterobm  16.01.2014, 23:42

Sicher nicht! Hat nicht die Bohne mit der Miete zu tun!

EikeausBerlin  17.01.2014, 00:13
@peterobm

Gut mag sein, aber bei uns wird das so gemacht..... Ich bekomme die Abrechnung und dann wird es im nächsten Monat mit der Miete einbehalten oder ich zahle weniger.....

Gerhart  17.01.2014, 08:50
@EikeausBerlin

Tja, nur, wenn du einer solchen Vereinbarung zugestimmt hast oder das stillschweigend hinnimmst. Außerdem musst du dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt haben, was doch sehr verwunderlich ist.

Nach Ablauf der Einsprachefrist.

albatros  17.01.2014, 00:27

Unsinn