Wann aus der Wohnung ausziehen?

3 Antworten

Du solltest innerhalb der Kündigungsfrist bis zum Monatsletzten der Frist ausgezogen sein. Die Übergabe der Mietsache wird nach dem Auszug vorzunehmen sein, also auch am 1. des Folgemonats. Der Übergabetag ist kein Tag, der in den Mietzeitraum fällt.

Monatsende ist der 31. und nicht der 1. !

  1. ist 31. und nicht 1.