Wahrscheinlichkeit für Anzeigen bei laufen Verkehr?

4 Antworten

Im Zeitalter des Dränglerlobbyismus riskiert man sogar eine Anzeige wegen Verkehrsbehinderung, nur weil man sich an die Straßenverkehrsordnung hält.

Woher ich das weiß:Hobby – Interesse

Bei dem ganzen Krempel, den Du aufgezählt hast, handelt es sich ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten. Diese sind keine Vergehen. Vergehen und Verbrechen werden nur im Strafgesetzbuch thematisiert. Ordnungswidrigeiten im fließenden Verkehr können nur sofort durch hoheitsrechtlich befugte Personen vor Ort geahndet, oder durch entsprechend geeichte Anlagen protokolliert werden (z:b Blitzer). Notorische Denunzianten wird das allerdings nicht von einem Versuch abhalten. Unterstützt werden diese gerne durch eine Dashcam. Allerdings kannst Du da mit voller Breitseite zurückfeuern, denn das Aufzeichenen des fließenden Verkehrs, und ganz besonders die langfristige Speicherung der Aufnahmen, mittels Dashcam ist datenschutzrechtlich verboten. Nur in absoluten Ausnahmefällen, z.b. zum Beweis einer begangenen Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) im Straßenverkehr, oder zur Beweisführung bei einem Unfallgeschehen, sind diese Aufzeichnungen zugelassen.

Die Wahrscheinlichkeit läuft gegen null. Einzig wenn du ein stark auffälliges, gefährliches Fahrverhalten aufweist, kann es passieren, daß jemand die Polizei verständigt.

Wenn nichts passiert ist: nahezu 0%