Wäre es überhaupt rechtlich in Deutschland noch möglich die Demokratie zu ersetzen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein 69%
Ja 31%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht ohne Weiteres wegen Art. 79 III GG.

Allerdings besteht die Möglichkeit, über Art. 146 GG eine neue Verfassung einzusetzen.


BeviBaby  04.02.2024, 17:32

Das ist aber sehr strittig. Insbesondere inwieweit für eine neue Verfassung weiterhin die Grundsätze des Art. 79 (3) GG gelten würden. Ich glaube die h.M. verneint die Möglichkeit das auszuhebeln.

z.T. wird auch vertreten, dass die Norm inzwischen vollkommen obsolet ist, weil sie vor dem Hintergrund einer Gesamtdeutschen Verfassung erdacht wurde und die Wiedervereinigung nun durch ist.

0
Ranzino  04.02.2024, 17:36
@BeviBaby

Artikel 146 ist:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

da fliegt Artikel 79 natürlich ausm Fenster, solange nicht ähnlicher Kram in der neuen Verfassung steht.
Artikel 146 konnte auch nicht gestrichen werden, denn zu so einer freien Entscheidung des Volkes kam es nie.

0
BeviBaby  04.02.2024, 17:36
@Ranzino

Ich habe oben bereits ausgeführt, warum die Möglichkeit auf die der Antwortgeber hinweist nach h.M. verneint wird. Viel mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen.

0
xxHistoryxx  04.02.2024, 17:47
@BeviBaby
Das ist aber sehr strittig. Insbesondere inwieweit für eine neue Verfassung weiterhin die Grundsätze des Art. 79 (3) GG gelten würden. Ich glaube die h.M. verneint die Möglichkeit das auszuhebeln.

Autoritätsargument "h.M. verneint die Möglichkeit, das auszuhebeln" finde ich jetzt nicht so überzeugend, haha. Wenn Du die genauen Argumente für diese Ansicht kennst, lass es mich gerne noch einmal wissen. ;-)

z.T. wird auch vertreten, dass die Norm inzwischen vollkommen obsolet ist, weil sie vor dem Hintergrund einer Gesamtdeutschen Verfassung erdacht wurde und die Wiedervereinigung nun durch ist.

Sowas habe ich mir auch gedacht, aber dagegen spricht der klare Wortlaut des Art. 146 GG:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

0

Grundsätzlich ja.

Mit der aktuellen Lage dank unserer Verfassung und dem Rechtsstaat geht es nur mit einer gewalttätigen Revolution. Und gegen die haben wir GG Art. 20 (4).

Auf rechtsstaatlichem und ordentlichem Weg ist es unmöglich.

Nein

De jure nicht. Das Demokratieprinzip ist im Art. 20 GG festgeschrieben und der ist durch die Ewigkeitsklausel geschützt. Abschaffen kann man die Demokatrie de jure also nicht.

De facto kann man natürlich immer sagen 'wenn 99,9 % aller Menschen sagen " wir wollen das nicht mehr", dann wird man es de facto auch nicht mehr durchsetzen können."

Da können Staatsrechtler einem noch so schön was vom Bundesverfassungsgericht und der Ewigkeitsklausel erzählen, ohne Macht das umzusetzen bringt einem das genau NICHTS. Aber das ist dann eine Frage der Umsetzung, nicht der rechtlichen Gegebenheiten.


Ranzino  04.02.2024, 17:38

was ist mit Artikel 146 ?
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

wenn man die Abschaffung als Frage an die Bevölkerung stellt und 99% sagen joah, dann ist das demokratisch durch und somit abgeschafft.

0
BeviBaby  04.02.2024, 17:39
@Ranzino

Steht weiter oben in dem Kommentar, den du anscheinend nicht gelesen hast bevor du unbedingt kommentieren wolltest:

Diese Option wird lt. h.M. verneint. Dafür sprechen so einige Aspekte, insbesondere der Hintergrund der entsprechenden Norm.

0
xxHistoryxx  04.02.2024, 17:38

De jure nicht, das ist richtig, weil es explizit rechtlich nicht vorgesehen ist. Aus der Verfassung geht zudem eindeutig der die Demokratie bejahende Charakter hervor.

Rechtlich ausgeschlossen ist es aber nicht. Faktisch könnte man das nämlich über die Einsetzung einer neuen Verfassung erreichen. Aber wie es schon aus Deiner Antwort herausklingt, setzt dies eine demokratische Abstimmung und eine rechtspolitische Umsetzung voraus. Dies spiegelt daher nicht die rechtlichen Gegebenheiten wider, aber ich glaube, darum geht es auch nicht, wenn Staatsrechtler darüber diskutieren.

0
Nein

Nein weil es das Bundesverfassungsgericht gibt was auf sowas achtet

Da kann ein Bernd höcke es auch nur versuchen

Ja

Naiv? Was interessiert Putschisten rechtliche Regeln. Den interessiert nur Eines wer nicht mitmacht oder es nicht gut findet bekommt eins auf die Rübe oder wird erschossen.