Während Ausbildung eingeschrieben Uni?
Folgende Situation: Ich bin im 4ten Semester zurzeit, aber auch schon für das 5te Semester eingeschrieben. Vor einem halben Jahr wollte ich mein Studium abbrechen und hab mich auf Ausbildungen beworben, wo ich letzte Woche jetzt noch eine Zusage bekommen habe und am 01.08 also in 2 Wochen anfangen würde. Auf dem Personalbogen den ich ausfüllen muss steht nun dass mein Studium bis Juli 2024 lief und ich muss das ja unterschreiben, dass die Angaben stimmen. Allerdings bin ich ja quasi noch bis März 2025 jetzt eingeschrieben und will mich auch nicht exmatrikulieren, da das Semesterticket zum Fahren öffentlicher Verkehrsmittel günstiger ist und ich es eh nicht zurückerstattet lassen kann.
Gibt es da Probleme wenn ich noch eingeschrieben bin und gleichzeitig eine Ausbildung mache oder kann ich das einfach unterschreiben und ist egal? Der Vorteil ist halt auch wenn mir die Ausbildung gar nicht gefällt könnte ich im Notfall doch kündigen und direkt weiterstudieren und müsste nicht ein Semester warten und mich neu einschreiben oder?
Liebe Grüße
2 Antworten
Hallo,
solange du offiziell noch immatrikuliert bist und die Vorteile wie das Semesterticket nutzen möchtest, kannst du das im Personalbogen so angeben. Achte darauf, dass du alle Informationen wahrheitsgemäß angibst. Es sollte keine Probleme geben, wenn du parallel zur Ausbildung noch eingeschrieben bleibst. Im Notfall kannst du dann auch problemlos wieder ins Studium zurückkehren.
Beste Grüße!
Sowohl ein Studium, als auch eine betriebliche Ausbildung, gelten als Ganztagsbeschäftigung. neben der Ausbildung weiter zu studieren, geht nur im Rahmen eines dualen Studiums. Wenn du mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitest, verlierst du deinen Status "Student".
Das fällt über die Sozialversicherungsnummer auch sofort auf
Ein Fernstudium wird ja nicht als Vollzeitbeschäftigung gesehen. Das macht man in aller Regel berufsbegleitend. Deshalb dauert das ja auch länger.
Aber die Grenze von 20 Stunden / Woche bezieht sich nur auf die Sozialversicherungspflicht bzw. auf den Werkstudentenstatus. Sie hat ja nichts mit dem Status an der Uni zu tun. Weil zB ein Fernstudium darf man ja auch während einer Ausbildung machen...